Antragsverlauf: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Feststellungsverfahren nach dem Scherbehindertenrecht erfolgt nur auf Ihren [[Antragstellung|Antrag (Erstantrag zur Erstfeststellung)]] / [[Änderungsantrag (Neufeststellung)]] hin, den Sie gern auch online stellen können.
Im Rahmen des Feststellungsverfahren wird nach einheitlichen Maßstäben geprüft, ob und ggf. welche Funktionsbeeinträchtigungen beim Antragstellenden vorliegen. Damit ist ein Verwaltungsverfahren verbunden, auch die Sichtung und Beurteilung von vorliegenden medizinischen Unterlagen erfordert. Mit Hilfe unserer Online-Abfrage können von zu Hause den aktuellen Bearbeitungsstand Ihres Antrages nachverfolgen.


== Hinweise zur Antragstellung ==
== Antragseingang und Bescheid ==
Handelt es sich um einen Verschlimmerungsantrag (Neufeststellung) ist das gleiche Formular zu benutzen wie beim Erstantrag (siehe oben) und entsprechend auszufüllen (Angabe des bisherigen Aktenzeichens und Angabe der neuen oder verschlimmerten Gesundheitsstörungen unter Punkt 2.2).
Haben Sie uns das ausgefüllte [[Antragstellung|Antragsformular]] sowie die benötigten Unterlagen persönlich, postalisch oder online zukommen lassen, so erhalten Sie im Anschluss eine Eingangsbestätigung. Sollten Angaben fehlen oder wir weitere Unterlagen zur Beurteilung benötigen, fordern wir diese entweder direkt bei Ihnen oder bei den angegebenen Ärzten, Krankenhäusern, etc. an.  


Sollten aussagekräftige ärztliche Befunde neueren Datums vorliegen, diese in Kopie beifügen. Alle weiteren notwendigen Befunde werden bei den angegebenen Ärzten und Institutionen vom Versorgungsamt angefordert. Bitte keine Original Unterlagen einreichen, da diese nicht zurückgeschickt werden können.
Die Schwerbehindertenakte wird nach Überprüfung auf Vollständigkeit der beigezogenen medizinischen Unterlagen dem Ärztlichen Dienst des LASV zur Stellungnahme oder ärztlichen Begutachtung übersandt. Nach Rücklauf befindet sich in der Akte eine gutachterliche Stellungnahme oder ein Gutachten, welche im Fachbereich geprüft werden müssen. Bei schlüssigem Prüfungsergebnis wird der Bescheid für Sie gefertigt und versandt.


Die vollständige elektronische Akte wird dann dem Ärztlichen Dienst des Versorgungsamtes zur medizinischen Prüfung und Stellungnahme/Begutachtung vorgelegt. Eine Untersuchung findet nur statt, wenn vorliegende Unterlagen nicht ausreichen. Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht!
== Online-Abfrage zum Bearbeitungsstand ==
Über die Online-Abfrage bieten wir Ihnen die Möglichkeit, einfach, schnell und von zu Hause jederzeit den aktuellen Bearbeitungsstand Ihres Antrages zu prüfen. Dafür benötigen Sie einen Internetzugang und eine E-Mail-Adresse. Zu der Online-Abfrage gelangen über diesen [https://lasv-service.brandenburg.de/ Link]. Nach dem Starten werden Sie vom Programm informiert und geleitet.


Das Versorgungsamt wird über Anträge schnellstmöglich entscheiden. Wegen der hohen Zahl der Antragseingänge kann jedoch eine Bearbeitungszeit von mehreren Monaten nicht ausgeschlossen werden.
Um die Online-Abfrage nutzen zu können, ist es wichtig, dass Sie uns bereits bei der Antragstellung Ihre E-Mail-Adresse bekannt gegeben haben. Nur so ist ein Abgleich Ihrer Angaben möglich.  


Der Antrag kann per Post geschickt, in den Hausbriefkasten des Landesamtes für Soziales und Versorgung eingeworfen, bei Beratungsbedarf auch persönlich im Bürgerbüro abgegeben oder per Mail, sowie online versandt (Einsendung der unterschriebenen Einverständniserklärung ist notwendig) werden.
Der aktuelle Bearbeitungsstand wird Ihnen als Bild bzw. Text angezeigt. Den abgebildeten Informationen können Sie die einzelnen Bearbeitungsphasen entnehmen. Die Haken machen deutlich, welche Bearbeitungsphase abgeschlossen sind.  
 
== Online-Antrag ==
Sie können den Antrag unabhängig von unseren Öffnungszeiten oder der Erreichbarkeit der Mitarbeiter/innen des LASV bequem von zu Hause aus und rund um die Uhr online stellen. Um zu dem Online-Antragstellung zu gelangen, klicken Sie bitte hier.
 
Nach dem Starten werden Sie vom Programm informiert und geleitet. Füllen Sie die Felder in den Formularseiten bestmöglich aus. Bei einigen Feldern wird Ihnen eine Auswahl angeboten, bei anderen tragen Sie die Informationen ein. Bitte beachten Sie, dass gekennzeichnete Pflichtfelder * ausgefüllt werden müssen.
 
== Erforderliche Unterlagen ==
Die nachfolgenden Unterlagen werden zur Antragsstellung benötigt
 
'''Erforderlich'''
 
* Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (PDF oder online)
* Unterschriebene Einverständniserklärung (bei Online-Antrag diese per Post nachsenden)
 
Die nachfolgenden Unterlagen sind optional eingereicht werden, sofern Ihnen diese Unterlagen vorliegen. Somit erleichtern Sie uns die Bearbeitung Ihres Antrags.
 
'''Optional'''
 
*ggf. Nachweis über Aufenthaltsstatus in Kopie
*ggf. Vollmacht / [[Betreuerausweis]] (Kopie)
*ggf. ärztliche Unterlagen neueren Datums in Kopie


==Stichwörter/Querverweise==
==Stichwörter/Querverweise==

Version vom 23. März 2022, 10:48 Uhr

Im Rahmen des Feststellungsverfahren wird nach einheitlichen Maßstäben geprüft, ob und ggf. welche Funktionsbeeinträchtigungen beim Antragstellenden vorliegen. Damit ist ein Verwaltungsverfahren verbunden, auch die Sichtung und Beurteilung von vorliegenden medizinischen Unterlagen erfordert. Mit Hilfe unserer Online-Abfrage können von zu Hause den aktuellen Bearbeitungsstand Ihres Antrages nachverfolgen.

Antragseingang und Bescheid

Haben Sie uns das ausgefüllte Antragsformular sowie die benötigten Unterlagen persönlich, postalisch oder online zukommen lassen, so erhalten Sie im Anschluss eine Eingangsbestätigung. Sollten Angaben fehlen oder wir weitere Unterlagen zur Beurteilung benötigen, fordern wir diese entweder direkt bei Ihnen oder bei den angegebenen Ärzten, Krankenhäusern, etc. an.

Die Schwerbehindertenakte wird nach Überprüfung auf Vollständigkeit der beigezogenen medizinischen Unterlagen dem Ärztlichen Dienst des LASV zur Stellungnahme oder ärztlichen Begutachtung übersandt. Nach Rücklauf befindet sich in der Akte eine gutachterliche Stellungnahme oder ein Gutachten, welche im Fachbereich geprüft werden müssen. Bei schlüssigem Prüfungsergebnis wird der Bescheid für Sie gefertigt und versandt.

Online-Abfrage zum Bearbeitungsstand

Über die Online-Abfrage bieten wir Ihnen die Möglichkeit, einfach, schnell und von zu Hause jederzeit den aktuellen Bearbeitungsstand Ihres Antrages zu prüfen. Dafür benötigen Sie einen Internetzugang und eine E-Mail-Adresse. Zu der Online-Abfrage gelangen über diesen Link. Nach dem Starten werden Sie vom Programm informiert und geleitet.

Um die Online-Abfrage nutzen zu können, ist es wichtig, dass Sie uns bereits bei der Antragstellung Ihre E-Mail-Adresse bekannt gegeben haben. Nur so ist ein Abgleich Ihrer Angaben möglich.

Der aktuelle Bearbeitungsstand wird Ihnen als Bild bzw. Text angezeigt. Den abgebildeten Informationen können Sie die einzelnen Bearbeitungsphasen entnehmen. Die Haken machen deutlich, welche Bearbeitungsphase abgeschlossen sind.

Stichwörter/Querverweise

Erstantrag

Neufeststellungsantrag

Verschlimmerungsantrag

Schwerbehindertenantrag

Rechtliche Grundlagen

§ 152 Feststellung der Behinderung, Ausweise

Schwerbehindertenausweisverordnung