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Im Rahmen des Feststellungsverfahren wird nach einheitlichen Maßstäben geprüft, ob und ggf. welche Funktionsbeeinträchtigungen beim Antragstellenden vorliegen. Damit ist ein Verwaltungsverfahren verbunden, auch die Sichtung und Beurteilung von vorliegenden medizinischen Unterlagen erfordert. Mit Hilfe unserer Online-Abfrage können von zu Hause den aktuellen Bearbeitungsstand Ihres Antrages nachverfolgen. | |||
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Haben Sie uns das ausgefüllte [[Antragstellung|Antragsformular]] sowie die benötigten Unterlagen persönlich, postalisch oder online zukommen lassen, so erhalten Sie im Anschluss eine Eingangsbestätigung. Sollten Angaben fehlen oder wir weitere Unterlagen zur Beurteilung benötigen, fordern wir diese entweder direkt bei Ihnen oder bei den angegebenen Ärzten, Krankenhäusern, etc. an. | |||
Die Schwerbehindertenakte wird nach Überprüfung auf Vollständigkeit der beigezogenen medizinischen Unterlagen dem Ärztlichen Dienst des LASV zur Stellungnahme oder ärztlichen Begutachtung übersandt. Nach Rücklauf befindet sich in der Akte eine gutachterliche Stellungnahme oder ein Gutachten, welche im Fachbereich geprüft werden müssen. Bei schlüssigem Prüfungsergebnis wird der Bescheid für Sie gefertigt und versandt. | |||
== Online-Abfrage zum Bearbeitungsstand == | |||
Über die Online-Abfrage bieten wir Ihnen die Möglichkeit, einfach, schnell und von zu Hause jederzeit den aktuellen Bearbeitungsstand Ihres Antrages zu prüfen. Dafür benötigen Sie einen Internetzugang und eine E-Mail-Adresse. Zu der Online-Abfrage gelangen über diesen [https://lasv-service.brandenburg.de/ Link]. Nach dem Starten werden Sie vom Programm informiert und geleitet. | |||
Um die Online-Abfrage nutzen zu können, ist es wichtig, dass Sie uns bereits bei der Antragstellung Ihre E-Mail-Adresse bekannt gegeben haben. Nur so ist ein Abgleich Ihrer Angaben möglich. | |||
Der | Der aktuelle Bearbeitungsstand wird Ihnen als Bild bzw. Text angezeigt. Den abgebildeten Informationen können Sie die einzelnen Bearbeitungsphasen entnehmen. Die Haken machen deutlich, welche Bearbeitungsphase abgeschlossen sind. | ||
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Version vom 23. März 2022, 10:48 Uhr
Im Rahmen des Feststellungsverfahren wird nach einheitlichen Maßstäben geprüft, ob und ggf. welche Funktionsbeeinträchtigungen beim Antragstellenden vorliegen. Damit ist ein Verwaltungsverfahren verbunden, auch die Sichtung und Beurteilung von vorliegenden medizinischen Unterlagen erfordert. Mit Hilfe unserer Online-Abfrage können von zu Hause den aktuellen Bearbeitungsstand Ihres Antrages nachverfolgen.
Antragseingang und Bescheid
Haben Sie uns das ausgefüllte Antragsformular sowie die benötigten Unterlagen persönlich, postalisch oder online zukommen lassen, so erhalten Sie im Anschluss eine Eingangsbestätigung. Sollten Angaben fehlen oder wir weitere Unterlagen zur Beurteilung benötigen, fordern wir diese entweder direkt bei Ihnen oder bei den angegebenen Ärzten, Krankenhäusern, etc. an.
Die Schwerbehindertenakte wird nach Überprüfung auf Vollständigkeit der beigezogenen medizinischen Unterlagen dem Ärztlichen Dienst des LASV zur Stellungnahme oder ärztlichen Begutachtung übersandt. Nach Rücklauf befindet sich in der Akte eine gutachterliche Stellungnahme oder ein Gutachten, welche im Fachbereich geprüft werden müssen. Bei schlüssigem Prüfungsergebnis wird der Bescheid für Sie gefertigt und versandt.
Online-Abfrage zum Bearbeitungsstand
Über die Online-Abfrage bieten wir Ihnen die Möglichkeit, einfach, schnell und von zu Hause jederzeit den aktuellen Bearbeitungsstand Ihres Antrages zu prüfen. Dafür benötigen Sie einen Internetzugang und eine E-Mail-Adresse. Zu der Online-Abfrage gelangen über diesen Link. Nach dem Starten werden Sie vom Programm informiert und geleitet.
Um die Online-Abfrage nutzen zu können, ist es wichtig, dass Sie uns bereits bei der Antragstellung Ihre E-Mail-Adresse bekannt gegeben haben. Nur so ist ein Abgleich Ihrer Angaben möglich.
Der aktuelle Bearbeitungsstand wird Ihnen als Bild bzw. Text angezeigt. Den abgebildeten Informationen können Sie die einzelnen Bearbeitungsphasen entnehmen. Die Haken machen deutlich, welche Bearbeitungsphase abgeschlossen sind.
Stichwörter/Querverweise
Erstantrag
Neufeststellungsantrag
Verschlimmerungsantrag
Schwerbehindertenantrag