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Auf Antrag stellen wir nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) das Vorliegen einer [[Behinderung]], den Grad der Behinderung (GdB) sowie sonstige gesundheitliche Merkmale für die Inanspruchnahme von Leistungen und sonstigen Hilfen fest. Wird bei Ihnen ein GdB von wenigstens 50 festgestellt, dann haben Sie einen Anspruch auf den [[Schwerbehindertenausweis]].  
Auf Antrag stellen wir nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) das Vorliegen einer [[Behinderung]], den Grad der Behinderung (GdB) sowie sonstige gesundheitliche Merkmale (Merkzeichen) für die Inanspruchnahme von Leistungen und sonstigen Hilfen fest. Wird bei Ihnen ein GdB von wenigstens 50 festgestellt, dann haben Sie einen Anspruch auf den [[Schwerbehindertenausweis]].  


== Feststellungsverfahren ==
== Feststellungsverfahren ==
Eine Behinderung im Sinne des Schwerbehindertenrecht wird festgestellt, wenn bei einem Menschen die körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.   
Eine Behinderung im Sinne des Schwerbehindertenrecht wird festgestellt, wenn bei einem Menschen die körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit <u>länger als sechs Monate</u> von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.   


Die Prüfung des Gesundheitszustandes erfolgt anhand der vorliegenden medizinischen Unterlagen. Sollten die vorliegenden Unterlagen für eine sachgerechte Entscheidung nicht ausreichen, kann eine ärztliche Begutachtung erforderlich werden. Die Grundlagen zur Bewertung der Gesundheitsstörung(en) bilden die Versorgungsmedizinischen Grundsätzen, die rechtliche Grundlage ist die [https://www.gesetze-im-internet.de/versmedv/BJNR241200008.html Versorgungsmedizin-Verordnung].   
Im Rahmen des Feststellungsverfahren wird geprüft, ob und welche Funktionsbeeinträchtigungen beim Antragstellenden vorliegen. Die Prüfung des Gesundheitszustandes erfolgt anhand der vorliegenden medizinischen Unterlagen, z.B. Befundberichte der behandelnden Ärzte, Krankenhaus- und/oder Reha-Entlassungsberichte. Sollten die vorliegenden Unterlagen für eine sachgerechte Entscheidung nicht ausreichen, kann eine ärztliche Begutachtung erforderlich werden. Die Grundlagen zur Bewertung der festgestellten Funktionsbeeinträchtigungen und des GdB bilden einheitliche Maßstäbe nach der [https://www.gesetze-im-internet.de/versmedv/BJNR241200008.html Versorgungsmedizin-Verordnung] mit den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen.   
 
Der Feststellungsbescheid beinhaltet die vorliegende (Schwer-)Behinderung sowie den GdB. Außerdem werden die Voraussetzungen für bestimmte [[Merkzeichen]] festgestellt. 


== Antragsformular ==
== Antragsformular ==
Das Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht erfolgt nur auf Ihren Antrag hin.   
Das Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht erfolgt nur auf Ihren Antrag hin. Ein Antragsformular können Sie über unser [https://lasv.brandenburg.de/lasv/de/schwerbehinderung/kontakt/ Kontaktformular] anfordern, im [https://lasv.brandenburg.de/lasv/de/publikationen/themen/schwerbehinderung/ Internet] herunterladen oder erhalten Sie auch in den [https://lasv.brandenburg.de/lasv/de/schwerbehinderung/kontakt/ Bürgerbüros] an den jeweiligen Standorten. Das Formular können Sie für folgende Anliegen verwenden:  


Das Antragsformular "Antrag nach § 152 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) – Schwerbehindertenrecht" können Sie direkt bei uns telefonisch anfordern oder [https://lasv.brandenburg.de/lasv/de/behinderung/schwerbehinderung/publikationen/~antraege hier] herunterladen, am Bildschirm ausfüllen, anschließend ausdrucken und uns per Post zuschicken. Das Formular können Sie für folgende Anliegen verwenden: 
* Zur erstmaligen Feststellung einer Behinderung und den Grad der Behinderung (GdB),
* Zur Neufeststellung bei Verschlechterung des Gesundheitszustandes oder beim Vorliegen von weiteren Beeinträchtigungen,
* Zur Beantragung von Merkzeichen.


* Erstantrag zur Feststellung einer Behinderung und den GdB, 
Bei einem Antrag auf Verschlechterung des Gesundheitszustandes (auch Neufeststellungsantrag oder Änderungsantrag genannt) brauchen Sie nur Beeinträchtigungen angeben die neu hinzugekommen sind oder Beeinträchtigungen die bereits anerkannt wurden, sich aber verschlechtert haben.
* Änderungsantrag bei Verschlechterung des Gesundheitszustandes,
* Zuerkennung von Merkzeichen, 
* Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises.  


Wenn Sie unsere Online-Dienste nutzen möchten, können Sie auch gerne unseren Online-Antrag verwenden.
== Hinweis: ==
Wünschen Sie nur eine Verlängerung des abgelaufenen Ausweises, können Sie die Ausstellung des Ausweises online beantragen. Es ist nicht erforderlich das Antragsformular dafür auszufüllen. Nutzen Sie hierfür unser Portal [https://lasv.brandenburg.de/lasv/de/schwerbehinderung/online-antraege/ Online-Antrag].
 
Weitere Informationen zur Ausweisausstellung finden Sie hier [[Schwerbehindertenausweis]].


== Online-Antragstellung ==
== Online-Antragstellung ==


Mit unserem Online-Antrag haben Sie die Möglichkeit, unabhängig von unseren Öffnungszeiten und rund um die Uhr von zu Hause aus den Antrag zur Feststellung einer Behinderung zu stellen. Über den folgenden Link gelangen Sie zu unserem [https://secure.service.brandenburg.de/intelliform/forms/lasv/cottbus/LASV_SchwebNet_Onlineantrag/index Online-Antrag]. Nach dem Starten werden Sie vom Programm informiert und geleitet.  
Mit unserem Online-Antrag haben Sie die Möglichkeit, unabhängig von unseren Öffnungszeiten und rund um die Uhr von zu Hause aus den Antrag zur Feststellung einer Behinderung zu stellen. Über den folgenden Link gelangen Sie zu unserem [https://lasv.brandenburg.de/lasv/de/schwerbehinderung/online-antraege/ Onlineantrag] Nach dem Starten werden Sie vom Programm informiert und geleitet.


Um den Online-Antrag vollständig ausfüllen zu können, halten Sie bitte vor Beginn der Online-Antragstellung die nachfolgenden Daten in digitaler Form bereit:
Um den Online-Antrag vollständig ausfüllen zu können, benötigen Sie die nachfolgenden Daten:


*    Name und Anschrift Ihres Hausarztes und der weiteren behandelnden Fachärzte
* Name und Anschrift Ihres Hausarztes und der weiteren behandelnden Fachärzte
*    Namen und Anschrift der Krankenhäuser sowie Kur- oder Reha-Einrichtungen, des die Kur-/Reha-Maßnahme bewilligenden Leistungsträgers einschließlich Versicherungsnummer, Aufenthaltszeiträume und Station
* Namen und Anschrift der Krankenhäuser sowie Kur- oder Reha-Einrichtungen, des die Kur-/Reha-Maßnahme bewilligenden Leistungsträgers einschließlich Versicherungsnummer, Aufenthaltszeiträume und Station
*    Name und Anschrift der Krankenkasse, Versicherungsnummer
* Name und Anschrift der Krankenkasse, Versicherungsnummer
*    Wenn eine andere Verwaltungsbehörde (z. B. nach dem Sozialen Entschädigungsrecht), eine Berufsgenossenschaft oder ein Gericht bereits eine Feststellung zu den Gesundheitsstörungen, zur Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) oder zum Grad der Schädigungsfolgen (GdS) getroffen hat: Bezeichnung der Stelle, Aktenzeichen/Versicherungsnummer/Datum der Entscheidung/des Unfalles
* Wenn eine andere Verwaltungsbehörde (z. B. nach dem Sozialen Entschädigungsrecht), eine Berufsgenossenschaft oder ein Gericht bereits eine Feststellung zu den Gesundheitsstörungen, zur Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) oder zum Grad der Schädigungsfolgen (GdS) getroffen hat: Bezeichnung der Stelle, Aktenzeichen/Versicherungsnummer/Datum der Entscheidung/des Unfalles


== Erforderliche Unterlagen==
Die nachfolgenden Unterlagen werden zur Antragsstellung benötigt
'''Erforderlich'''
*Ausgefülltes Antragsformular
*Unterschriebene Einverständniserklärung (bei Online-Antrag diese ausdrucken, unterschreiben und einscannen)
*Soweit Sie sich in dem Verfahren von einem Bevollmächtigten oder Betreuer vertreten lassen, sind entsprechende Vollmachten bzw. Kopie der Urkunde einzureichen.
'''Hinweis:'''
*Sollten Sie medizinische Dokumentationen, wie Befunde, Entlassungsberichte, Pflegegutachten usw. bezüglich der geltend gemachten Gesundheitsstörungen dem Antrag beilegen können, die nicht älter sind als zwei Jahre, so beschleunigt dies die Antragsbearbeitung.
== Ausstellung des Schwerbehindertenausweises ==
== Ausstellung des Schwerbehindertenausweises ==
Wurde im Rahmen des Feststellungsverfahren bei Ihnen ein GdB von wenigstens 50 festgestellt, dann haben Sie einen Anspruch auf den [[Schwerbehindertenausweis]]. Dieser wird von uns ausgestellt und Ihnen ausgehändigt bzw. zugesandt. Sofern bereits ein Passbild in digitaler Form übersendet worden ist, kann der Schwerbehindertenausweis direkt nach dem Abschluss des Feststellungsverfahren ausgestellt werden. Ist dies nicht der Fall, dann bitten wir Sie um Zusendung eines Passbildes.  
Wurde im Rahmen des Feststellungsverfahren bei Ihnen ein GdB von wenigstens 50 festgestellt, dann haben Sie einen Anspruch auf den [[Schwerbehindertenausweis]]. Dieser wird von uns ausgestellt und Ihnen zugesandt. Sofern bereits ein Passbild in digitaler Form übersendet worden ist, kann der Schwerbehindertenausweis direkt nach dem Abschluss des Feststellungsverfahren ausgestellt werden. Ist dies nicht der Fall, dann bitten wir Sie um Zusendung eines Passbildes.  


Behinderte Menschen, deren GdB weniger als 50 beträgt, haben keinen Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis.
Hinweis:
 
Soweit der Schwerbehindertenausweis befristet ausgestellt wurde, so bedeutet dies nur, dass der Ausweis zur gegebenen Zeit verlängert werden muss. Mit Ablauf der Gültigkeit verlieren Sie keineswegs festgestellten GdB oder Merkzeichen, da der Ihnen erteilte Bescheid nie befristet ist. Der Ausweis verliert lediglich als Nachweispapier seine Wirkung. Solange Ihr Bescheid nicht verwaltungsseitig aufgehoben wurde, kann ein abgelaufener oder verlorener Ausweis jederzeit neu ausgestellt werden.  


== Stichwörter/Querverweise ==
== Stichwörter/Querverweise ==
Antragstellung, Online-Antrag, Erstantrag, Neufeststellungsantrag, Schwerbehindertenantrag, Verschlimmerungsantrag
[https://schwerbehindertenantrag.brandenburg.de/fv/spa/Ozg/portal Onlineantrag], Erstantrag, Neufeststellungsantrag, Schwerbehindertenantrag, Verschlimmerungsantrag


== Rechtliche Grundlagen ==
== Rechtliche Grundlagen ==
[https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__152.html Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB IX § 152]
[https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__152.html Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB IX § 152],


[https://www.gesetze-im-internet.de/schwbawv/ Schwerbehindertenausweisverordnung]
[https://www.gesetze-im-internet.de/schwbawv/ Schwerbehindertenausweisverordnung]
__INHALTSVERZEICHNIS_ERZWINGEN__

Aktuelle Version vom 18. August 2026, 10:11 Uhr

Auf Antrag stellen wir nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) das Vorliegen einer Behinderung, den Grad der Behinderung (GdB) sowie sonstige gesundheitliche Merkmale (Merkzeichen) für die Inanspruchnahme von Leistungen und sonstigen Hilfen fest. Wird bei Ihnen ein GdB von wenigstens 50 festgestellt, dann haben Sie einen Anspruch auf den Schwerbehindertenausweis.

Feststellungsverfahren

Eine Behinderung im Sinne des Schwerbehindertenrecht wird festgestellt, wenn bei einem Menschen die körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.

Im Rahmen des Feststellungsverfahren wird geprüft, ob und welche Funktionsbeeinträchtigungen beim Antragstellenden vorliegen. Die Prüfung des Gesundheitszustandes erfolgt anhand der vorliegenden medizinischen Unterlagen, z.B. Befundberichte der behandelnden Ärzte, Krankenhaus- und/oder Reha-Entlassungsberichte. Sollten die vorliegenden Unterlagen für eine sachgerechte Entscheidung nicht ausreichen, kann eine ärztliche Begutachtung erforderlich werden. Die Grundlagen zur Bewertung der festgestellten Funktionsbeeinträchtigungen und des GdB bilden einheitliche Maßstäbe nach der Versorgungsmedizin-Verordnung mit den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen.

Der Feststellungsbescheid beinhaltet die vorliegende (Schwer-)Behinderung sowie den GdB. Außerdem werden die Voraussetzungen für bestimmte Merkzeichen festgestellt.

Antragsformular

Das Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht erfolgt nur auf Ihren Antrag hin. Ein Antragsformular können Sie über unser Kontaktformular anfordern, im Internet herunterladen oder erhalten Sie auch in den Bürgerbüros an den jeweiligen Standorten. Das Formular können Sie für folgende Anliegen verwenden:

  • Zur erstmaligen Feststellung einer Behinderung und den Grad der Behinderung (GdB),
  • Zur Neufeststellung bei Verschlechterung des Gesundheitszustandes oder beim Vorliegen von weiteren Beeinträchtigungen,
  • Zur Beantragung von Merkzeichen.

Bei einem Antrag auf Verschlechterung des Gesundheitszustandes (auch Neufeststellungsantrag oder Änderungsantrag genannt) brauchen Sie nur Beeinträchtigungen angeben die neu hinzugekommen sind oder Beeinträchtigungen die bereits anerkannt wurden, sich aber verschlechtert haben.

Hinweis:

Wünschen Sie nur eine Verlängerung des abgelaufenen Ausweises, können Sie die Ausstellung des Ausweises online beantragen. Es ist nicht erforderlich das Antragsformular dafür auszufüllen. Nutzen Sie hierfür unser Portal Online-Antrag.

Weitere Informationen zur Ausweisausstellung finden Sie hier Schwerbehindertenausweis.

Online-Antragstellung

Mit unserem Online-Antrag haben Sie die Möglichkeit, unabhängig von unseren Öffnungszeiten und rund um die Uhr von zu Hause aus den Antrag zur Feststellung einer Behinderung zu stellen. Über den folgenden Link gelangen Sie zu unserem Onlineantrag Nach dem Starten werden Sie vom Programm informiert und geleitet.

Um den Online-Antrag vollständig ausfüllen zu können, benötigen Sie die nachfolgenden Daten:

  • Name und Anschrift Ihres Hausarztes und der weiteren behandelnden Fachärzte
  • Namen und Anschrift der Krankenhäuser sowie Kur- oder Reha-Einrichtungen, des die Kur-/Reha-Maßnahme bewilligenden Leistungsträgers einschließlich Versicherungsnummer, Aufenthaltszeiträume und Station
  • Name und Anschrift der Krankenkasse, Versicherungsnummer
  • Wenn eine andere Verwaltungsbehörde (z. B. nach dem Sozialen Entschädigungsrecht), eine Berufsgenossenschaft oder ein Gericht bereits eine Feststellung zu den Gesundheitsstörungen, zur Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) oder zum Grad der Schädigungsfolgen (GdS) getroffen hat: Bezeichnung der Stelle, Aktenzeichen/Versicherungsnummer/Datum der Entscheidung/des Unfalles

Erforderliche Unterlagen

Die nachfolgenden Unterlagen werden zur Antragsstellung benötigt

Erforderlich

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Unterschriebene Einverständniserklärung (bei Online-Antrag diese ausdrucken, unterschreiben und einscannen)
  • Soweit Sie sich in dem Verfahren von einem Bevollmächtigten oder Betreuer vertreten lassen, sind entsprechende Vollmachten bzw. Kopie der Urkunde einzureichen.

Hinweis:

  • Sollten Sie medizinische Dokumentationen, wie Befunde, Entlassungsberichte, Pflegegutachten usw. bezüglich der geltend gemachten Gesundheitsstörungen dem Antrag beilegen können, die nicht älter sind als zwei Jahre, so beschleunigt dies die Antragsbearbeitung.

Ausstellung des Schwerbehindertenausweises

Wurde im Rahmen des Feststellungsverfahren bei Ihnen ein GdB von wenigstens 50 festgestellt, dann haben Sie einen Anspruch auf den Schwerbehindertenausweis. Dieser wird von uns ausgestellt und Ihnen zugesandt. Sofern bereits ein Passbild in digitaler Form übersendet worden ist, kann der Schwerbehindertenausweis direkt nach dem Abschluss des Feststellungsverfahren ausgestellt werden. Ist dies nicht der Fall, dann bitten wir Sie um Zusendung eines Passbildes.

Hinweis:

Soweit der Schwerbehindertenausweis befristet ausgestellt wurde, so bedeutet dies nur, dass der Ausweis zur gegebenen Zeit verlängert werden muss. Mit Ablauf der Gültigkeit verlieren Sie keineswegs festgestellten GdB oder Merkzeichen, da der Ihnen erteilte Bescheid nie befristet ist. Der Ausweis verliert lediglich als Nachweispapier seine Wirkung. Solange Ihr Bescheid nicht verwaltungsseitig aufgehoben wurde, kann ein abgelaufener oder verlorener Ausweis jederzeit neu ausgestellt werden.

Stichwörter/Querverweise

Onlineantrag, Erstantrag, Neufeststellungsantrag, Schwerbehindertenantrag, Verschlimmerungsantrag

Rechtliche Grundlagen

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB IX § 152,

Schwerbehindertenausweisverordnung