Behindertenbeauftragte*r
Die Behindertenbeauftragten sehen es vor allem als ihre Aufgaben an, diejenige Stelle, der sie zugeordnet sind (zum Beispiel Bundes- oder Landesregierung, Stadtverwaltung), aber auch die jeweiligen Parlamente über die besonderen Belange und Bedürfnisse von behinderten Menschen zu informieren und zu beraten.
Beauftragte*r der Bundesregierung
Der/Die Behindertenbeauftragte wird vom Bundeskabinett jeweils für die Dauer einer Legislaturperiode bestellt. Ernennung und Aufgaben sind seit dem 1. Mai 2002 durch das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz, BGG) geregelt.
Nach § 18 BGG Absatz 1 hat der oder die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen die Aufgabe, "darauf hinzuwirken, dass die Verantwortung des Bundes, für gleichwertige Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderungen zu sorgen, in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens erfüllt wird". Innerhalb der Bundesregierung nimmt die beauftragte Person Einfluss auf politische Entscheidungen und begleitet aktiv die Gesetzgebung.
Beauftragte*r der Landesregierung Brandenburg
Aufgabe der/des Beauftragten der Landesregierung ist es, die Gleichbehandlung von Menschen mit und ohne Behinderungen durchzusetzen. Sie/Er achtet darauf, dass das Land seine Verantwortung, für gleichwertige Lebensbedingungen von Menschen mit und ohne Behinderungen zu sorgen, in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens erfüllt. Dafür wird sie/er bei allen Gesetzen und sonstigen wichtigen Vorhaben, die die Belange von Menschen mit Behinderungen berühren, beteiligt.
Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich mit Fragen, Beschwerden oder Anregungen direkt an die/den Beauftragte*n der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen wenden.
Diese/Dieser sorgt sich außerdem um die Zusammenarbeit und den Erfahrungsaustausch der kommunalen Behindertenbeauftragten und Beiräte, sowie allen Verbänden, Vereinen und Einrichtungen, die sich für die Interessen von Menschen mit Behinderungen einsetzen. Sie/Er arbeitet eng mit dem Landesbehindertenbeirat zusammen und wird durch diesen beraten.
Kommunale Behindertenbeauftragte in Brandenburg
Die kommunalen Behindertenbeauftragten sorgen für den Informationsfluss zwischen allen beteiligten Einrichtungen, Ämtern, Verbänden und Einzelpersonen in behindertenpolitischen Fragen.
Sie sind auch Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner für einzelne behinderte Menschen und unterstützen diese in ihren Bemühungen um Teilhabe und Rehabilitation.
Stichwörter/ Querverweise
Landesbehindertenbeirat Brandenburg (LBB)
Rechtliche Grundlagen
Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz - BGG)