Landesbehindertenbeirat Brandenburg (LBB)

Der ehrenamtlich tätige Landesbehindertenbeirat unterstützt die Landesregierung bei der Aufgabe, gleichwertige Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderungen zu schaffen.

Aufgaben

Der Landesbehindertenbeirat ist die maßgebliche Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen im Land Brandenburg und berät die Landesregierung in allen behindertenpolitischen Fragen. Die Mitwirkungsrechte des LBB sind gesetzlich verankert und in § 15 des Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes festgeschrieben.

Durch die UN-Behindertenrechtskonvention und das Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurden die Mitwirkungsrechte der Interessenvertretungen für Menschen mit Behinderungen nochmals ausgeweitet und gestärkt.

Mitglieder

Die Mitglieder des Landesbehindertenbeirates werden vom für Soziales zuständigen Mitglied der Landesregierung auf Vorschlag berufen.

In § 16 des Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes ist festgelegt, dass alle im Land Brandenburg tätigen Behindertenverbände je einen Sitz einnehmen. Darüber hinaus wirken die Landesverbände der Freien Wohlfahrtspflege, öffentliche Behörden und Gewerkschaften im Landesbehindertenbeirat mit.

Ziele der Arbeit

Ziele der Arbeit sind u. a.:

  • die Gleichstellung behinderter mit nicht behinderten Menschen zu erreichen, Diskriminierung abzubauen bzw. zu vermeiden,
  • die Teilhabe in allen Lebensbereichen zu realisieren und eine Ausgrenzung zu verhindern,
  • die Selbstbestimmung in allen Lebensbereichen zu verwirklichen und Fremdbestimmung zu verringern.

Rechtliche Grundlagen

UN-Behindertenrechtskonvention - UN-BRK, Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz - BTHG), Gesetz des Landes Brandenburg zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Brandenburgisches Behindertengleichstellungsgesetz - BbgBGG)