Merkzeichen

Bei Vorliegen der erforderlichen, gesundheitlichen Voraussetzungen (bestimmte gesundheitliche Folgen einer Behinderung) werden Merkzeichen und Merkmale vergeben. Diese werden im Schwerbehindertenausweis dargestellt.

Merkzeichen und Bedeutung

Folgende Merkzeichen gibt es:

  • Merkzeichen G: Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
  • Merkzeichen B: Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln
  • Merkzeichen aG: außergewöhnlich gehbehindert
  • Merkzeichen Gl: Gehörlos
  • Merkzeichen RF:  Gesundheitliche Voraussetzungen für die Ermäßigung vom Rundfunkbeitrag
  • Merkzeichen H: Hilflos
  • Merkzeichen Bl: Blindheit
  • Merkzeichen 1. Kl: Gesundheitliche Voraussetzungen für die Benutzung der 1. Wagenklasse mit Fahrausweis für die 2. Klasse
  • Merkzeichen TBl: Taubblind

Stichwörter/Querverweise

  • Merkzeichen
  • Ausweis

Rechtsgrundlagen

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB IX §§ 69 ff.

Schwerbehindertenausweisverordnung