Euroschlüssel

Beiblatt ÖPNV

Für die unentgeltliche Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) benötigen Sie zum Ausweis ein Beiblatt. Das Landesamt für Soziales und Versorgung übersendet mit dem Feststellungsbescheid und dem zweifarbigen (grün-orange) Schwerbehindertenausweis einen Antrag auf Ausstellung des Beiblattes.

Voraussetzungen/ Anspruch

Arten von Beiblättern

Beiblatt mit Kostenbeteiligung / ohne Kostenbeteiligung 

Kosten

Stichwörter/Querverweise

Rechtliche Grundlage