Beiblatt ÖPNV
| Foto Beiblatt mit Wertmarke
|
|
Für die unentgeltliche Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) benötigen Sie zum Ausweis ein Beiblatt. Das Landesamt für Soziales und Versorgung übersendet mit dem Feststellungsbescheid und dem zweifarbigen (grün-orange) Schwerbehindertenausweis einen Antrag auf Ausstellung des Beiblattes.
1. Voraussetzungen/ Anspruch
2. Arten von Beiblättern
3. Beiblatt mit Kostenbeteiligung / ohne Kostenbeteiligung
4. Kosten
5. Stichwörter/Querverweise
6. Rechtliche Grundlage