Behindertenpauschbetrag
Behindertenpauschbetrag
Menschen mit Behinderung können steuerliche Vorteile durch den Behindertenpauschbetrag gemäß § 33 b Einkommensteuergesetz (EstG) nutzen. Behinderten-Pauschbeträge sind Freibeträge, die von zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Der Pauschbetrag deckt behinderungsbedingte Mehrkosten ab, ohne dass diese einzeln belegt werden müssen.