Behinderten-Pauschbetrag
Behindertenpauschbetrag
Menschen mit Behinderung können steuerliche Vorteile durch den Behinderten-Pauschbetrag gemäß § 33 b Einkommensteuergesetz (EstG) nutzen. Behindertenpauschbeträge sind Freibeträge, die von zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Der Pauschbetrag deckt behinderungsbedingte Mehrkos-ten ab, ohne dass diese einzeln belegt werden müssen.