Zusatzurlaub
Beschäftigte mit einer anerkannten Schwerbehinderung haben einen gesetzlichen Anspruch auf einen zusätzlich bezahlten Erholungsurlaub. Der Zusatzurlaub muss grundsätzlich zum Grundurlaub gewährt werden.
Beschäftigte mit einer anerkannten Schwerbehinderung haben einen gesetzlichen Anspruch auf einen zusätzlich bezahlten Erholungsurlaub. Der Zusatzurlaub muss grundsätzlich zum Grundurlaub gewährt werden.