Euroschlüssel

Viele öffentliche Toiletten für Menschen mit Behinderung sind mit einer einheitlichen Schließanlage ausgerüstet, die Toiletten können mit dem sogenannten EURO-Schlüssel genutzt werden. Der Schlüssel passt an Autobahntoiletten und an behindertengerechten Toiletten vieler Städte in der Bundesrepublik, in Österreich, der Schweiz und bereits in einigen weiteren europäischen Ländern. Berechtigte können diesen Schlüssel gegen ein kleines Entgelt erwerben. Die Ausgabe des Euroschlüssels für die Behindertentoiletten erfolgt auf Initiative des Bundesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter e.V.

Voraussetzungen zum Euroschlüssel

Erhalten kann man einen Schlüssel, wenn die Merkzeichen „aG“, „B“, „H“ oder „Bl“ im Schwerbehindertenausweis vermerkt sind. Mit dem Merkzeichen „G“ und einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 70 kann der Euroschlüssel ebenfalls beantragt werden.

Der CBF ist darauf bedacht, dass der Schlüssel nur an Menschen mit Behinderung ausgehändigt wird, die auf behindertengerechte Toiletten angewiesen sind. Dazu zählen Menschen mit einer schweren Gehbehinderung, Rollstuhlfahrer*innen, Stomaträger*innen und blinde Menschen. Auch Menschen mit einer Schwerbehinderung, die hilfsbedürftig sind und gegebenenfalls eine Hilfsperson brauchen und Menschen die an Multipler Sklerose, Morbus Crohn oder Colitis Ulcerosa erkrankt sind, können den Schlüssel bekommen.

Erläuterung zum Euroschlüssel

Viele öffentliche Toiletten für Menschen mit Behinderung sind mit einer einheitlichen Schließanlage ausgerüstet, die Toiletten können mit dem sogenannten EURO-Schlüssel genutzt werden. Berechtigte können diesen Schlüssel gegen ein kleines Entgelt erwerben.

Der Schlüssel passt an Autobahntoiletten und an behindertengerechten Toiletten vieler Städte in der Bundesrepublik, in Österreich, der Schweiz und bereits in einigen weiteren europäischen Ländern.

Stichwörter/Querverweise

  • Merkzeichen
  • Toilettenschlüssel / WC-Schüssel
  • Behinderten-WC

Rechtsgrundlagen