Euroschlüssel
Auf Antrag erhalten besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen eine Ausnahmegenehmigung (Gewährung von Parkerleichterungen für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen) nach § 46 Absatz 1 Nummer 11 Straßenverkehrsordnung (StVO )
Inhaltsverzeichnis:
Voraussetzungen/ Anspruch
Inhalt der Parkerleichterung
Antragstellung
Stichwörter/Querverweise
Rechtliche Grundlage