Euroschlüssel

Oranger Parkausweis

Auf Antrag erhalten besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen - eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 Absatz 1 Nummer 11 StVO (Gewährung von Parkerleichterungen für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen)

Inhaltsverzeichnis:

Voraussetzungen/ Anspruch

Inhalt der Parkerleichterung

Antragstellung

Stichwörter/Querverweise

Rechtliche Grundlage