Euroschlüssel
Oranger Parkausweis
Auf Antrag erhalten besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen - eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 Absatz 1 Nummer 11 StVO (Gewährung von Parkerleichterungen für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen)
Inhaltsverzeichnis:
Voraussetzungen/ Anspruch
Inhalt der Parkerleichterung
Antragstellung
Stichwörter/Querverweise
Rechtliche Grundlage