Behinderten-Pauschbetrag

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Behindertenpauschbetrag

Menschen mit Behinderung können steuerliche Vorteile durch den Behindertenpauschbetrag gemäß § 33 b Einkommensteuergesetz (EstG) nutzen. Behindertenpauschbeträge sind Freibeträge, die von zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Der Pauschbetrag deckt behinderungsbedingte Mehrkosten ab, ohne dass diese einzeln belegt werden müssen.