Merkzeichen TBl: Unterschied zwischen den Versionen

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Bei Vorliegen der erforderlichen, gesundheitlichen Voraussetzungen (bestimmte gesundheitliche Folgen einer Behinderung) werden Merkzeichen und Merkmale vergeben. Diese werden im Schwerbehindertenausweis dargestellt. Merkzeichen „TBl“ - „Taub-Blindheit“
Merkzeichen „TBl“ - „Taub-Blindheit“


== Erläuterung zum Merkzeichen TBl ==
== Erläuterung zum Merkzeichen TBl ==
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== Nachteilsausgleich ==
== Nachteilsausgleich ==
Taubblinde Menschen können auf Antrag vom Rundfunkbeitrag befreit werden. Der Antrag auf Befreiung des Rundfunkbeitrages ist bei ARD ZDF Deutschlandradio, Beitragsservice, 50656 Köln zu stellen.
Taubblinde Menschen können auf [https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen/empfaenger_von_sozialleistungen/index_ger.html Antrag vom Rundfunkbeitrag] befreit werden. Der Antrag auf Befreiung des Rundfunkbeitrages ist bei ARD ZDF Deutschlandradio, Beitragsservice, 50656 Köln zu stellen.


== Stichwörter/Querverweise ==
== Stichwörter/Querverweise ==

Version vom 29. April 2024, 08:07 Uhr

Merkzeichen „TBl“ - „Taub-Blindheit“

Erläuterung zum Merkzeichen TBl

Die Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens "TBI" liegen vor, wenn der schwerbehinderte Mensch wegen einer Störung der Hörfunktion mindestens einen Grad der Behinderung von 70 und wegen einer Störung des Sehvermögens einen Grad der Behinderung von 100 hat.

Nachteilsausgleich

Taubblinde Menschen können auf Antrag vom Rundfunkbeitrag befreit werden. Der Antrag auf Befreiung des Rundfunkbeitrages ist bei ARD ZDF Deutschlandradio, Beitragsservice, 50656 Köln zu stellen.

Stichwörter/Querverweise

  • Merkzeichen
  • Ausweis

Rechtsgrundlagen

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB IX §§ 69 ff.

Schwerbehindertenausweisverordnung