Merkzeichen H: Unterschied zwischen den Versionen
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
| Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Merkzeichen „H“ - „Hilflosigkeit“ | |||
== Erläuterung zum Merkzeichen H == | == Erläuterung zum Merkzeichen H == | ||
Version vom 29. April 2024, 07:37 Uhr
Merkzeichen „H“ - „Hilflosigkeit“
Erläuterung zum Merkzeichen H
Hilflos ist der Mensch, der infolge seiner Behinderung nicht nur vorübergehend für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens in erheblichem Umfang dauernd fremder Hilfe bedarf.
Nachteilsausgleich
Mit dem Merkzeichen "H" haben Betroffene Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr ohne Kostenbeteiligung und Kfz-Steuerbefreiung. Die Kfz-Steuerbefreiung kann mit dem Schwerbehindertenausweis beim zuständigen Zollamt beantragt werden.
Darüber hinaus bestehen Nachteilsausgleiche bei der Einkommensteuer (Freibetrag) oder bei Krankenfahrtkosten (Zuständigkeit: Krankenhasse).
Stichwörter/Querverweise
- Merkzeichen
- Ausweis