Bescheinigungen: Unterschied zwischen den Versionen
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Steuerfreibeträge können ab dem Veranlagungszeitraum 2021 alle Steuerpflichtigen '''ab einem Grad der Behinderung von 20''' erhalten. Der Nachweis gegenüber dem Finanzamt wird durch Vorlage des Bescheides oder des Schwerbehindertenausweises geführt. | Steuerfreibeträge können ab dem Veranlagungszeitraum 2021 alle Steuerpflichtigen '''ab einem Grad der Behinderung von 20''' erhalten. Der Nachweis gegenüber dem Finanzamt wird durch Vorlage des Bescheides oder des Schwerbehindertenausweises geführt. Die bislang bei einem GdB von 30 und 40 erforderlichen zusätzlichen Voraussetzungen einer dauernden Einbuße der körperlichen Beweglichkeit bzw. einer Berufskrankheit müssen ab dem 1. Januar 2021 nicht mehr nachgewiesen sein. Alle behinderten Menschen können dann ab einem GdB von 20 – ohne weiteren Nachweis – bei ihrer Steuerveranlagung einen Pauschbetrag geltend machen. Die vor dem 1. Januar 2021 ausgestellten Bescheinigungen (mit dauernder Einbuße der körperlichen Beweglichkeit beziehungsweise typischer Berufskrankheit) müssen nicht durch die neue Bescheinigung ersetzt werden, sondern behalten ihre Gültigkeit. | ||
== Bescheinigung für die Telekom == | == Bescheinigung für die Telekom == | ||
Version vom 23. April 2024, 04:54 Uhr
Eine Bescheinigung ist eine Urkunde, die Informationen über eine Person oder einen anderen Sachverhalt beinhaltet. Bei Anerkennung entsprechender Voraussetzungen, stellt das LASV mögliche Bescheinigungen, zur Vorlage bei Behörden oder Institutionen aus.
Bescheinigung für das Finanzamt
Steuerfreibeträge können ab dem Veranlagungszeitraum 2021 alle Steuerpflichtigen ab einem Grad der Behinderung von 20 erhalten. Der Nachweis gegenüber dem Finanzamt wird durch Vorlage des Bescheides oder des Schwerbehindertenausweises geführt. Die bislang bei einem GdB von 30 und 40 erforderlichen zusätzlichen Voraussetzungen einer dauernden Einbuße der körperlichen Beweglichkeit bzw. einer Berufskrankheit müssen ab dem 1. Januar 2021 nicht mehr nachgewiesen sein. Alle behinderten Menschen können dann ab einem GdB von 20 – ohne weiteren Nachweis – bei ihrer Steuerveranlagung einen Pauschbetrag geltend machen. Die vor dem 1. Januar 2021 ausgestellten Bescheinigungen (mit dauernder Einbuße der körperlichen Beweglichkeit beziehungsweise typischer Berufskrankheit) müssen nicht durch die neue Bescheinigung ersetzt werden, sondern behalten ihre Gültigkeit.
Bescheinigung für die Telekom
Die Deutsche Telekom bietet für einige Tarife einen Sozialtarif an. Sprachbehinderte Menschen mit einem anerkannten Grad der Behinderung von 90 können, je nach schwere der Sprachbehinderung, eine Bescheinigung für die Telekom erhalten. (Der Sozialtarif findet auch Anwendung bei Anerkennung der Merkzeichen RF, Bl, Gl, TBl)
GEZ- Bescheinigung/ Rundfunkbeitragsermäßigungen
Personen, denen das Merkzeichen RF zuerkannt wurde, können beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (früher GEZ) eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags mit beantragen. Mit der Zuerkennung des Merkzeichen TBl ist eine Rundfunkbeitragsbefreiung möglich. Zur Beantragung erhalten Sie entsprechende Bescheinigungen vom LASV.
Bescheinigung für die Straßenverkehrsbehörde (Bewilligung von Parkerleichterungen)
Auf Antrag erhalten schwerbehinderte Menschen, bei Anerkennung von Gesundheitsstörungen beziehungsweise Funktionsbeeinträchtigungen, deren Auswirkungen den Mobilitätseinschränkungen schwerbehinderter Menschen mit einem Merkzeichen „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung) fast gleichzusetzen sind, eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO (Bewilligung von Parkerleichterungen).
Der Antrag ist, unter Vorlage der Bescheinigung des Landesamtes für Soziales und Versorgung, bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu stellen.
Stichwörter/Querverweise
Bescheinigung
Merkzeichen RF
GEZ
Parken
Sozialtarif
Finanzamt