Verlust von Dokumenten: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Verlust Bescheid ===
=== Verlust Bescheid ===
Der Verlust des [[Feststellungsbescheides]] muss schriftlich, unter Angabe des Geschäftszeichens (GZ) oder des vollständigen Namens und Geburtsdatum, angezeigt werden. Dies kann auch per E-Mail / Fax erfolgen. Sie erhalten auf dem Postweg ein Duplikat Ihres verloren gegangenen Bescheides.
Der Verlust des [[Feststellungsbescheides]] muss schriftlich, unter Angabe des Geschäftszeichens (GZ) oder des vollständigen Namens und Geburtsdatums, angezeigt werden. Dies kann auch per E-Mail / Fax erfolgen. Sie erhalten auf dem Postweg ein Duplikat Ihres verloren gegangenen Bescheides.


=== Stichwörter/Querverweise ===
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Version vom 14. Februar 2024, 13:56 Uhr

Sofern Ihnen wichtige Dokumente (Ausweis, Bescheinigungen, Beiblatt, Bescheid) im Zusammenhang mit Ihrer Antragstellung zum Schwerbehindertenausweis verloren gegangen sind, können Sie sich schriftlich an das LASV wenden oder sich telefonisch beraten lassen.

Verlust Ausweis

Der Verlust des Schwerbehindertenausweises muss schriftlich, unter Angabe des Geschäftszeichens (GZ) oder des vollständigen Namens und Geburtsdatum, angezeigt werden. Dies kann auch per E-Mail / Fax erfolgen.

Im Regelfall ist ein Passbild zu übersenden, da aus datenschutzrechtlichen Gründen Ihr altes Passbild nach bestimmten Zeiträumen vernichtet wird. Sofern im Datenbestand das Passbild noch in digitaler Form vorliegt (ca. 3 Monate nach Ausweisausstellung), kann unmittelbar nach Verlustanzeige ein Duplikat zu Ihrem verloren gegangenen Ausweis ausgestellt werden.

Sofern Sie persönlich in unserem Bürgerbüro den Verlust melden, kann bei Vorlage eines Passbildes eine sofortige Neuausstellung erfolgen.

Verlust von Bescheinigungen

Der Verlust von Bescheinigungen z.B.

-  Bescheinigung für das Finanzamt,

-  Bescheinigung für die Telekom

-  GEZ- Bescheinigung; Befreiung/ Ermäßigung vom Rundfunkbeitrag

-   Bescheinigung für die Straßenverkehrsbehörde (Bewilligung von Parkerleichterungen)

muss schriftlich unter Angabe des Geschäftszeichens (GZ) oder des vollständigen Namens und Geburtsdatum angezeigt werden. Dies kann auch per E-Mail / Fax erfolgen. Sie erhalten auf dem Postweg ein Duplikat Ihrer verloren gegangenen Bescheinigung

Verlust Beiblatt zum Ausweis

Über den Verlust des Beiblattes können Sie uns telefonisch (eine schriftliche Mitteilung ist nicht erforderlich) unter Angabe des Geschäftszeichens (GZ) oder des vollständigen Namens und Geburtsdatum, informieren. Sie erhalten auf dem Postweg ein Duplikat Ihres verloren gegangenen Beiblattes. Das gilt sowohl für Beiblätter mit entgeltlicher oder unentgeltlicher Wertmarke als auch für das KFZ-Beiblatt ohne Wertmarke.

Verlust Bescheid

Der Verlust des Feststellungsbescheides muss schriftlich, unter Angabe des Geschäftszeichens (GZ) oder des vollständigen Namens und Geburtsdatums, angezeigt werden. Dies kann auch per E-Mail / Fax erfolgen. Sie erhalten auf dem Postweg ein Duplikat Ihres verloren gegangenen Bescheides.

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