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Bei Vorliegen der erforderlichen, gesundheitlichen Voraussetzungen (bestimmte gesundheitliche Folgen einer Behinderung) werden Merkzeichen und Merkmale vergeben. Diese werden im Schwerbehindertenausweis dargestellt.


== Merkzeichen und Bedeutung ==
Folgende Merkzeichen gibt es:
* '''Merkzeichen''' '''G:''' Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
* '''Merkzeichen''' '''B:''' Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln
* '''Merkzeichen''' '''aG:''' außergewöhnlich gehbehindert
* '''Merkzeichen''' '''Gl:''' Gehörlos
* '''Merkzeichen''' '''RF:'''  Gesundheitliche Voraussetzungen für die Ermäßigung vom Rundfunkbeitrag
* '''Merkzeichen H:''' Hilflos
* '''Merkzeichen Bl:''' Blindheit
* '''Merkzeichen 1. Kl:''' Gesundheitliche Voraussetzungen für die Benutzung der 1. Wagenklasse mit Fahrausweis für die 2. Klasse
* '''Merkzeichen''' '''TBl:''' Taubblind
== Stichwörter/Querverweise ==
* Merkzeichen
* Ausweis
== Rechtsgrundlagen ==
[https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__69.html Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB IX §§ 69 ff.]
[https://www.gesetze-im-internet.de/schwbawv/BJNR004310981.html Schwerbehindertenausweisverordnung]

Version vom 2. November 2022, 14:48 Uhr

Bei Vorliegen der erforderlichen, gesundheitlichen Voraussetzungen (bestimmte gesundheitliche Folgen einer Behinderung) werden Merkzeichen und Merkmale vergeben. Diese werden im Schwerbehindertenausweis dargestellt.

Merkzeichen und Bedeutung

Folgende Merkzeichen gibt es:

  • Merkzeichen G: Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
  • Merkzeichen B: Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln
  • Merkzeichen aG: außergewöhnlich gehbehindert
  • Merkzeichen Gl: Gehörlos
  • Merkzeichen RF:  Gesundheitliche Voraussetzungen für die Ermäßigung vom Rundfunkbeitrag
  • Merkzeichen H: Hilflos
  • Merkzeichen Bl: Blindheit
  • Merkzeichen 1. Kl: Gesundheitliche Voraussetzungen für die Benutzung der 1. Wagenklasse mit Fahrausweis für die 2. Klasse
  • Merkzeichen TBl: Taubblind

Stichwörter/Querverweise

  • Merkzeichen
  • Ausweis

Rechtsgrundlagen

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB IX §§ 69 ff.

Schwerbehindertenausweisverordnung