Beiblatt Kfz-Steuer: Unterschied zwischen den Versionen

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== Voraussetzungen/ Anspruch ==
== Voraussetzungen/ Anspruch ==
Anspruch auf ein Beiblatt ohne Wertmarke haben Sie, wenn Sie in Besitz eines zweifarbigen (grün-orangenen) Schwerbehindertenausweises sind. Auf dem Ausweis sind entsprechende Merkzeichen eingetragen. Die Gültigkeit des Beiblattes entspricht der des Ausweises. Der Wechsel von der KFZ-Steuerermäßigung zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr ist jederzeit möglich. Der Antrag ist unter Vorlage des mit einem Löschungsvermerk des Zollamtes versehenen Beiblattes ohne Wertmarke zu stellen
Anspruch auf ein Beiblatt ohne Wertmarke haben Sie, wenn Sie in Besitz eines zweifarbigen (grün-orangenen) Schwerbehindertenausweises sind. Auf dem Ausweis sind entsprechende Merkzeichen eingetragen. Die Gültigkeit des Beiblattes entspricht der des Ausweises. Der Wechsel von der KFZ-Steuerermäßigung zur [[Nahverkehr|unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr]] ist jederzeit möglich. Der Antrag ist unter Vorlage des mit einem Löschungsvermerk des Zollamtes versehenen Beiblattes ohne Wertmarke zu stellen


== Kfz- Steuerermäßigung ==
== Kfz- Steuerermäßigung ==

Version vom 22. Juni 2022, 05:21 Uhr

Für die Inanspruchnahme einer Vergünstigung bei der KFZ- Steuer benötigen Sie zum Ausweis ein Beiblatt ohne Wertmarke. Der Antrag auf Kraftfahrzeugsteuerermäßigung/-befreiung ist beim zuständigen Hauptzollamt zu stellen. Weitere Informationen dazu finden Sie im Internet unter: http://www.zoll.de

Voraussetzungen/ Anspruch

Anspruch auf ein Beiblatt ohne Wertmarke haben Sie, wenn Sie in Besitz eines zweifarbigen (grün-orangenen) Schwerbehindertenausweises sind. Auf dem Ausweis sind entsprechende Merkzeichen eingetragen. Die Gültigkeit des Beiblattes entspricht der des Ausweises. Der Wechsel von der KFZ-Steuerermäßigung zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr ist jederzeit möglich. Der Antrag ist unter Vorlage des mit einem Löschungsvermerk des Zollamtes versehenen Beiblattes ohne Wertmarke zu stellen

Kfz- Steuerermäßigung

Kfz- Steuerbefreiung 

Antragstellung

Kfz- Steuervergünstigung- für welches Auto

Stichwörter/Querverweise

Rechtliche Grundlage