Beiblatt Kfz-Steuer: Unterschied zwischen den Versionen

Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 2: Zeile 2:


== Voraussetzungen/ Anspruch ==
== Voraussetzungen/ Anspruch ==
Anspruch auf ein Beiblatt ohne Wertmarke haben Sie, wenn Sie in Besitz eines zweifarbigen (grün-orangenen) Schwerbehindertenausweises sind. Auf dem Ausweis sind entsprechende Merkzeichen eingetragen. Die Gültigkeit des Beiblattes entspricht der des Ausweises. Der Wechsel von der KFZ-Steuerermäßigung zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr ist jederzeit möglich. Der Antrag ist unter Vorlage des mit einem Löschungsvermerk des Zollamtes versehenen Beiblattes ohne Wertmarke zu stellen


== Kfz- Steuerermäßigung ==
== Kfz- Steuerermäßigung ==

Version vom 22. Juni 2022, 05:14 Uhr

Für die Inanspruchnahme einer Vergünstigung bei der KFZ- Steuer benötigen Sie zum Ausweis ein Beiblatt ohne Wertmarke. Der Antrag auf Kraftfahrzeugsteuerermäßigung/-befreiung ist beim zuständigen Hauptzollamt zu stellen. Weitere Informationen dazu finden Sie im Internet unter: http://www.zoll.de

Voraussetzungen/ Anspruch

Anspruch auf ein Beiblatt ohne Wertmarke haben Sie, wenn Sie in Besitz eines zweifarbigen (grün-orangenen) Schwerbehindertenausweises sind. Auf dem Ausweis sind entsprechende Merkzeichen eingetragen. Die Gültigkeit des Beiblattes entspricht der des Ausweises. Der Wechsel von der KFZ-Steuerermäßigung zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr ist jederzeit möglich. Der Antrag ist unter Vorlage des mit einem Löschungsvermerk des Zollamtes versehenen Beiblattes ohne Wertmarke zu stellen

Kfz- Steuerermäßigung

Kfz- Steuerbefreiung 

Antragstellung

Kfz- Steuervergünstigung- für welches Auto

Stichwörter/Querverweise

Rechtliche Grundlage