Beiblatt Kfz-Steuer: Unterschied zwischen den Versionen

(Die Seite wurde neu angelegt: „Für die Inanspruchnahme einer Vergünstigung bei der KFZ- Steuer benötigen Sie zum Ausweis ein Beiblatt ohne Wertmarke. Der Antrag auf Kraftfahrzeugsteuererm…“)
 
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
Für die Inanspruchnahme einer Vergünstigung bei der KFZ- Steuer benötigen Sie zum Ausweis ein Beiblatt ohne Wertmarke. Der Antrag auf Kraftfahrzeugsteuerermäßigung/-befreiung ist beim zuständigen Hauptzollamt zu stellen. Weitere Informationen dazu finden Sie im Internet unter: <nowiki>http://www.zoll.de</nowiki>
Für die Inanspruchnahme einer Vergünstigung bei der KFZ- Steuer benötigen Sie zum Ausweis ein Beiblatt ohne Wertmarke. Der Antrag auf Kraftfahrzeugsteuerermäßigung/-befreiung ist beim zuständigen Hauptzollamt zu stellen. Weitere Informationen dazu finden Sie im Internet unter: <nowiki>http://www.zoll.de</nowiki>
== Voraussetzungen/ Anspruch ==
== 2. Kfz- Steuerermäßigung ==
== 3. Kfz- Steuerbefreiung''' ''' ==
== 4. Antragstellung ==
== 5. Kfz- Steuervergünstigung- für welches Auto ==
== 6. Stichwörter/Querverweise ==
== 7. Rechtliche Grundlage ==

Version vom 16. Juni 2022, 13:25 Uhr

Für die Inanspruchnahme einer Vergünstigung bei der KFZ- Steuer benötigen Sie zum Ausweis ein Beiblatt ohne Wertmarke. Der Antrag auf Kraftfahrzeugsteuerermäßigung/-befreiung ist beim zuständigen Hauptzollamt zu stellen. Weitere Informationen dazu finden Sie im Internet unter: http://www.zoll.de

Voraussetzungen/ Anspruch

2. Kfz- Steuerermäßigung

3. Kfz- Steuerbefreiung 

4. Antragstellung

5. Kfz- Steuervergünstigung- für welches Auto

6. Stichwörter/Querverweise

7. Rechtliche Grundlage