Beiblatt ÖPNV: Unterschied zwischen den Versionen
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Anspruch auf ein Beiblatt haben ausschließlich Inhaber eines zweifarbigen (grün-orange) Schwerbehindertenausweises. Auf dem Ausweis sind entsprechende Merkzeichen eingetragen. Kinder bis zum 6. Lebensjahr nutzen öffentliche Verkehrsmittel kostenlos. Deshalb wird für sie kein Beiblatt mit Wertmarke ausgestellt. | |||
== Arten von Beiblättern == | == Arten von Beiblättern == | ||
Version vom 16. Juni 2022, 13:08 Uhr
Für die unentgeltliche Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) benötigen Sie zum Ausweis ein Beiblatt. Das Landesamt für Soziales und Versorgung übersendet mit dem Feststellungsbescheid und dem zweifarbigen (grün-orange) Schwerbehindertenausweis einen Antrag auf Ausstellung des Beiblattes.
Voraussetzungen/ Anspruch
Anspruch auf ein Beiblatt haben ausschließlich Inhaber eines zweifarbigen (grün-orange) Schwerbehindertenausweises. Auf dem Ausweis sind entsprechende Merkzeichen eingetragen. Kinder bis zum 6. Lebensjahr nutzen öffentliche Verkehrsmittel kostenlos. Deshalb wird für sie kein Beiblatt mit Wertmarke ausgestellt.