Beiblatt ÖPNV: Unterschied zwischen den Versionen
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Für die unentgeltliche Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) benötigen Sie zum Ausweis ein Beiblatt. Das Landesamt für Soziales und Versorgung übersendet mit dem Feststellungsbescheid und dem zweifarbigen (grün-orange) Schwerbehindertenausweis einen Antrag auf Ausstellung des Beiblattes. | Für die unentgeltliche Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) benötigen Sie zum Ausweis ein Beiblatt. Das Landesamt für Soziales und Versorgung übersendet mit dem Feststellungsbescheid und dem zweifarbigen (grün-orange) Schwerbehindertenausweis einen Antrag auf Ausstellung des Beiblattes. | ||
== Voraussetzungen/ Anspruch == | |||
== 2. Arten von Beiblättern == | |||
== 3. Beiblatt mit Kostenbeteiligung / ohne Kostenbeteiligung''' ''' == | |||
== 4. Kosten == | |||
== 5. Stichwörter/Querverweise == | |||
== 6. Rechtliche Grundlage == | |||
Version vom 16. Juni 2022, 13:05 Uhr
Für die unentgeltliche Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) benötigen Sie zum Ausweis ein Beiblatt. Das Landesamt für Soziales und Versorgung übersendet mit dem Feststellungsbescheid und dem zweifarbigen (grün-orange) Schwerbehindertenausweis einen Antrag auf Ausstellung des Beiblattes.