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Der Verlust des Schwerbehindertenausweises (7) muss schriftlich unter Angabe des Geschäftszeichens (GZ) oder des vollständigen Namens und Geburtsdatum angezeigt werden. Dies kann auch per E-Mail / Fax erfolgen. | Der Verlust des [[Schwerbehindertenausweis / Bescheinigungen|Schwerbehindertenausweises]] (7) muss schriftlich unter Angabe des Geschäftszeichens (GZ) oder des vollständigen Namens und Geburtsdatum angezeigt werden. Dies kann auch per E-Mail / Fax erfolgen. | ||
Im Regelfall ist ein Passbild zu übersenden, da aus datenschutzrechtlichen Gründen Ihr altes Passbild nach bestimmten Zeiträumen vernichtet wird. Sofern im Datenbestand das Passbild noch in digitaler Form vorliegt (ca. 6 Wochen nach Ausweisausstellung), kann unmittelbar nach | Im Regelfall ist ein Passbild zu übersenden, da aus datenschutzrechtlichen Gründen Ihr altes Passbild nach bestimmten Zeiträumen vernichtet wird. Sofern im Datenbestand das Passbild noch in digitaler Form vorliegt (ca. 6 Wochen nach Ausweisausstellung), kann unmittelbar nach Verlustanzeige ein Duplikat zu Ihrem verloren gegangenen Ausweis ausgestellt werden. | ||
Sofern Sie persönlich in unserem Bürgerbüro (9) den Verlust melden, kann bei Vorlage eines Passbildes eine sofortige Neuausstellung erfolgen. | Sofern Sie persönlich in unserem [[Bürgerbüro]] (9) den Verlust melden, kann bei Vorlage eines Passbildes eine sofortige Neuausstellung erfolgen. | ||
== Verlust Bescheinigung (97) == | == Verlust Bescheinigung (97) == | ||
Der Verlust der Bescheinigung (97) (festgestellter Grad Ihrer Behinderung mindestens 30, aber weniger als 50) muss schriftlich unter Angabe des Geschäftszeichens (GZ) oder des vollständigen Namens und Geburtsdatum angezeigt werden. Dies kann auch per E-Mail / Fax erfolgen. | Der Verlust der [[Bescheinigung]] (97) (festgestellter Grad Ihrer Behinderung mindestens 30, aber weniger als 50) muss schriftlich unter Angabe des Geschäftszeichens (GZ) oder des vollständigen Namens und Geburtsdatum angezeigt werden. Dies kann auch per E-Mail / Fax erfolgen. | ||
Sie erhalten auf dem Postweg ein Duplikat Ihrer verloren gegangenen Bescheinigung. | Sie erhalten auf dem Postweg ein Duplikat Ihrer verloren gegangenen Bescheinigung. | ||
== Verlust Beiblatt (20) == | == Verlust Beiblatt (20) == | ||
Über den Verlust des Beiblattes (20) können Sie uns telefonisch (homepage) (eine schriftliche Mitteilung ist nicht erforderlich) unter Angabe des | Über den Verlust des [[Beiblattes]] (20) können Sie uns [[telefonisch]] (homepage) (eine schriftliche Mitteilung ist nicht erforderlich) unter Angabe des Geschäftszeichens (GZ) oder des vollständigen Namens und Geburtsdatum, informieren. Sie erhalten auf dem Postweg ein Duplikat Ihres verloren gegangenen Beiblattes. Das gilt sowohl für Beiblätter mit entgeltlicher oder unentgeltlicher Wertmarke als auch für das [[KFZ-Beiblatt]] (98) ohne Wertmarke. | ||
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Version vom 7. Dezember 2021, 08:45 Uhr
Sofern Ihnen wichtige Dokumente (Ausweis, Bescheinigung, Beiblatt, Bescheid) im Zusammenhang mit Ihrer Antragstellung zum Schwerbehindertenausweis verloren gegangen sind, können Sie sich telefonisch (homepage) oder schriftlich an das LASV (homepage) wenden.
Verlust Ausweis (7)
Der Verlust des Schwerbehindertenausweises (7) muss schriftlich unter Angabe des Geschäftszeichens (GZ) oder des vollständigen Namens und Geburtsdatum angezeigt werden. Dies kann auch per E-Mail / Fax erfolgen.
Im Regelfall ist ein Passbild zu übersenden, da aus datenschutzrechtlichen Gründen Ihr altes Passbild nach bestimmten Zeiträumen vernichtet wird. Sofern im Datenbestand das Passbild noch in digitaler Form vorliegt (ca. 6 Wochen nach Ausweisausstellung), kann unmittelbar nach Verlustanzeige ein Duplikat zu Ihrem verloren gegangenen Ausweis ausgestellt werden.
Sofern Sie persönlich in unserem Bürgerbüro (9) den Verlust melden, kann bei Vorlage eines Passbildes eine sofortige Neuausstellung erfolgen.
Verlust Bescheinigung (97)
Der Verlust der Bescheinigung (97) (festgestellter Grad Ihrer Behinderung mindestens 30, aber weniger als 50) muss schriftlich unter Angabe des Geschäftszeichens (GZ) oder des vollständigen Namens und Geburtsdatum angezeigt werden. Dies kann auch per E-Mail / Fax erfolgen.
Sie erhalten auf dem Postweg ein Duplikat Ihrer verloren gegangenen Bescheinigung.
Verlust Beiblatt (20)
Über den Verlust des Beiblattes (20) können Sie uns telefonisch (homepage) (eine schriftliche Mitteilung ist nicht erforderlich) unter Angabe des Geschäftszeichens (GZ) oder des vollständigen Namens und Geburtsdatum, informieren. Sie erhalten auf dem Postweg ein Duplikat Ihres verloren gegangenen Beiblattes. Das gilt sowohl für Beiblätter mit entgeltlicher oder unentgeltlicher Wertmarke als auch für das KFZ-Beiblatt (98) ohne Wertmarke.
Verlust Bescheid
Den Verlust des Bescheides können Sie uns telefonisch (homepage) (eine schriftliche Mitteilung ist nicht erforderlich) unter Angabe des Geschäftszeichen (GZ) oder des vollständigen Namens und Geburtsdatum, mitteilen. Sie erhalten auf dem Postweg ein Duplikat Ihres verloren gegangenen Bescheides
Stichwörter/Querverweise
Ausweis
Bescheinigung
Beiblatt
Bescheid