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[[EU- Parkausweis blau]]
Nahverkehr
 
Personen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung ('''Merkzeichen „aG'''“), Menschen mit '''beidseitiger Amelie oder Phokomelie''' oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen oder Blindheit ('''Merkzeichen „Bl'''“) können bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde die Ausstellung des blauen EU-Parkausweises beantragen.

Version vom 15. Juni 2022, 12:59 Uhr

Nahverkehr