EU-Parkausweis blau: Unterschied zwischen den Versionen

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auPersonen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkzeichen „aG“), Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen oder Blindheit (Merkzeichen „Bl“) können bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde die Ausstellung des blauen EU-Parkausweises beantragen
Personen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung ('''Merkzeichen aG'''), Menschen mit '''beidseitiger Amelie oder Phokomelie''' oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen oder Blindheit ('''Merkzeichen Bl'''“) können bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde die Ausstellung des blauen EU-Parkausweises beantragen

Version vom 27. Mai 2022, 09:22 Uhr

Personen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkzeichen aG), Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen oder Blindheit (Merkzeichen Bl“) können bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde die Ausstellung des blauen EU-Parkausweises beantragen