Euroschlüssel: Unterschied zwischen den Versionen
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
| Zeile 1: | Zeile 1: | ||
[[EU- Parkausweis blau]] | [[EU- Parkausweis blau]] | ||
Personen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung ('''Merkzeichen „aG'''“), Menschen mit '''beidseitiger Amelie oder Phokomelie''' oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen oder Blindheit ('''Merkzeichen „Bl'''“) können bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde die Ausstellung des blauen EU-Parkausweises beantragen. | |||
Version vom 27. Mai 2022, 09:17 Uhr
Personen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkzeichen „aG“), Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen oder Blindheit (Merkzeichen „Bl“) können bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde die Ausstellung des blauen EU-Parkausweises beantragen.