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Personen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung ('''Merkzeichen „aG'''“), Menschen mit '''beidseitiger Amelie oder Phokomelie''' oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen oder Blindheit ('''Merkzeichen „Bl'''“) können bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde die Ausstellung des blauen EU-Parkausweises beantragen.

Version vom 27. Mai 2022, 09:17 Uhr

EU- Parkausweis blau

Personen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkzeichen „aG“), Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen oder Blindheit (Merkzeichen „Bl“) können bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde die Ausstellung des blauen EU-Parkausweises beantragen.