Schwerbehindertenausweis: Unterschied zwischen den Versionen
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== Ausweisausstellung == | == Ausweisausstellung == | ||
Mit dem Schwerbehindertenausweis kann man sich gegenüber Arbeitgebern, Sozialleistungsträgern, Behörden und dergleichen ausweisen. Dies ist zum Beispiel notwendig, um per Gesetz festgelegte Nachteilausgleiche und Rechte in Anspruch nehmen zu können. | |||
Der Schwerbehindertenausweis wird ab einem festgestellten Grad der Behinderung von 50 ausgestellt, da man ab einem GdB von 50 als schwerbehindert gilt. Die Grundfarbe des Schwerbehindertenausweises ist grün. Wer mit einer schwerbehinderten Person gleichgestellt ist (mit einem GdB von mindestens 30, aber unter 50), hat keinen Anspruch auf den Schwerbehindertenausweis. | |||
Wird ein [[Merkzeichen]] festgestellt, dann ist der Schwerbehindertenausweis zweifarbig (grün-orange). Diesen erhalten schwerbehinderte Menschen, wenn sie aufgrund ihrer Funktionsbeeinträchtigung einen Anspruch auf vergünstigte oder unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr haben. Um dieses Recht in Anspruch nehmen zu können, erhalten Sie auf Antrag ein [[Beiblatt]], das mit einer (aufgedruckten) Wertmarke versehen ist. Das Beiblatt ist Bestandteil des Schwerbehindertenausweises und nur zusammen mit diesem gültig. | |||
Bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres erfolgt die Ausweisausstellung ohne Lichtbild. Nach Vollendung des 10. Lebensjahres ist ein Lichtbild erforderlich. Dieses kann postalisch bzw. per E-Mail eingereicht werden. | Bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres erfolgt die Ausweisausstellung ohne Lichtbild. Nach Vollendung des 10. Lebensjahres ist ein Lichtbild erforderlich. Dieses kann postalisch bzw. per E-Mail eingereicht werden. | ||
== Ausweisverlängerung == | == Ausweisverlängerung == | ||
Der Schwerbehindertenausweis wird in der Regel für einen befristeten Zeitraum ausgestellt. Eine unbefristete Ausstellung ist nur in Ausnahmefällen möglich. | |||
Für eine Ausweisverlängerung muss kein Antrag gestellt werden. Es reicht ein formloses Schreiben. Die Verlängerung ist erst im letzten Monat der Gültigkeit notwendig. Für die Ausstellung ist ein neues Lichtbild erforderlich. Der Altausweis muss zurückgegeben werden. Ggf. ist die Vorlage einer Kopie der Verlängerung des [[Aufenthaltsstatus]] mitzusenden. | |||
== Bescheinigungen == | == Bescheinigungen == | ||
Version vom 22. März 2022, 13:01 Uhr
Der Schwerbehindertenausweis ist ein bundesweit einheitlicher Nachweis in Deutschland, über den Status als schwerbehinderter Mensch. Ausgestellt wird dieser bei Anerkennung eines Grades der Behinderung (GdB) von wenigstens 50. Auf dem Ausweis sind der GdB, eventuelle Merkzeichen sowie die Dauer der Gültigkeit festgehalten.
Ausweisausstellung
Mit dem Schwerbehindertenausweis kann man sich gegenüber Arbeitgebern, Sozialleistungsträgern, Behörden und dergleichen ausweisen. Dies ist zum Beispiel notwendig, um per Gesetz festgelegte Nachteilausgleiche und Rechte in Anspruch nehmen zu können.
Der Schwerbehindertenausweis wird ab einem festgestellten Grad der Behinderung von 50 ausgestellt, da man ab einem GdB von 50 als schwerbehindert gilt. Die Grundfarbe des Schwerbehindertenausweises ist grün. Wer mit einer schwerbehinderten Person gleichgestellt ist (mit einem GdB von mindestens 30, aber unter 50), hat keinen Anspruch auf den Schwerbehindertenausweis.
Wird ein Merkzeichen festgestellt, dann ist der Schwerbehindertenausweis zweifarbig (grün-orange). Diesen erhalten schwerbehinderte Menschen, wenn sie aufgrund ihrer Funktionsbeeinträchtigung einen Anspruch auf vergünstigte oder unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr haben. Um dieses Recht in Anspruch nehmen zu können, erhalten Sie auf Antrag ein Beiblatt, das mit einer (aufgedruckten) Wertmarke versehen ist. Das Beiblatt ist Bestandteil des Schwerbehindertenausweises und nur zusammen mit diesem gültig.
Bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres erfolgt die Ausweisausstellung ohne Lichtbild. Nach Vollendung des 10. Lebensjahres ist ein Lichtbild erforderlich. Dieses kann postalisch bzw. per E-Mail eingereicht werden.
Ausweisverlängerung
Der Schwerbehindertenausweis wird in der Regel für einen befristeten Zeitraum ausgestellt. Eine unbefristete Ausstellung ist nur in Ausnahmefällen möglich.
Für eine Ausweisverlängerung muss kein Antrag gestellt werden. Es reicht ein formloses Schreiben. Die Verlängerung ist erst im letzten Monat der Gültigkeit notwendig. Für die Ausstellung ist ein neues Lichtbild erforderlich. Der Altausweis muss zurückgegeben werden. Ggf. ist die Vorlage einer Kopie der Verlängerung des Aufenthaltsstatus mitzusenden.
Bescheinigungen
Telekom-Bescheinigung
GEZ-Bescheinigung
Bescheinigung Finanzamt
Bescheinigung für die Straßenverkehrsbehörde (Bewilligung von Parkerleichterungen
Verlust von Dokumenten
Stichwörter /Querverweise
Ausweis, Bescheinigung, Verlust, Verlängerung, Dokumente
Rechtliche Grundlagen
https://www.gesetze-im-internet.de/schwbawv/BJNR004310981.html