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Version vom 6. Dezember 2021, 14:57 Uhr

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Schwerbehindertenausweis und Beiblatt

Schwerbehindertenausweis / Bescheinigungen

Der Schwerbehindertenausweis ist ein bundesweit einheitlicher Nachweis in Deutschland, über den Status als schwerbehinderter Mensch (7). Ausgestellt wird dieser bei Anerkennung eines Grades der Behinderung (GdB) von wenigstens 50. In ihm sind der Grad der Behinderung (GdB) und eventuelle Merkzeichen (I) festgehalten, außerdem die Dauer der Gültigkeit (30).

Ausweisausstellung

Ein Ausweis wird erst ab einem festgestellten Grad der Behinderung (GdB) von 50 ausgestellt. Bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres wird der Ausweis ohne Lichtbild ausgestellt. Ein Lichtbild kann postalisch bzw. per E-Mail (Homepage) eingereicht werden.

Ausweisverlängerung

Es muss kein Antrag gestellt werden, ein formloses Schreiben ist ausreichend. Die Verlängerung ist erst im letzten Monat der Gültigkeit notwendig. Für die Ausstellung ist ein neues Lichtbild erforderlich. Der Altausweis muss zurückgegeben werden. Ggf. ist die Vorlage einer Kopie der Verlängerung des Aufenthaltsstatus mitzusenden.

Verlust von Dokumenten (II, 8, 95)

Zu diesen Dokumenten zählen

  1. Verlust Ausweis (II, 7)
  2. Verlust Bescheinigung (II, 97)
  3. Verlust Beiblatt (II, 20)
  4. Verlust Bescheid (I-1/ II-2)

Bescheinigungen (97)

Dieser Artikel muss erst verfasst werden

  1. Telekom-Bescheinigung
  2. GEZ-Bescheinigung
  3. Bescheinigung Finanzamt
  4. Bescheinigung fast aG