Bürgerbüro: Unterschied zwischen den Versionen
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'''Frankfurt (Oder)''' ([https://lasv.brandenburg.de/lasv/de/schwerbehinderung/buergerbueros/~mais2redc749689de weiterführende Informationen]) | |||
'''Potsdam''' ([https://lasv.brandenburg.de/lasv/de/schwerbehinderung/buergerbueros/~mais2redc749688de weiterführende Informationen]) | |||
Unsere Häuser sind barrierefrei zugänglich. Unmittelbar davor befinden sich Behindertenparkplätze. Darüber hinaus verfügen alle Gebäude über einen Fahrstuhl, mit dem alle Etagen des Hauses erreicht werden können. | Unsere Häuser sind barrierefrei zugänglich. Unmittelbar davor befinden sich Behindertenparkplätze. Darüber hinaus verfügen alle Gebäude über einen Fahrstuhl, mit dem alle Etagen des Hauses erreicht werden können. | ||
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Version vom 3. April 2025, 08:39 Uhr
An unseren drei Standorten Cottbus, Frankfurt (Oder) und Potsdam haben wir Bürgerbüros für ratsuchende Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige bzw. Betreuerinnen und Betreuer eingerichtet.
Hier halten wir für Sie ein breitgefächertes Dienstleistungsangebot rund um das Schwerbehindertenrecht bereit.
Unsere Dienstleistungen
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Bürgerbüros bieten Ihnen im Rahmen eines persönlichen Beratungsgespräches u. a. nachfolgende Leistungen an:
- Hilfestellung beim Ausfüllen von Anträgen,
- allgemeine Auskünfte zum Schwerbehindertenrecht und den Vergünstigungen,
- Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises bzw. Verlängerung der Gültigkeitsdauer,
- Beantwortung von Rückfragen zu den erteilten Bescheiden,
- Ausstellung eines Beiblattes zum Schwerbehindertenausweis,
Daneben liegt auch entsprechendes Informationsmaterial für Sie bereit.
Anschriften
Sie erreichen uns an folgenden Standorten (bitte klicken Sie auf die Links für weiterführende Informationen):
Cottbus (weiterführende Informationen)
Frankfurt (Oder) (weiterführende Informationen)
Potsdam (weiterführende Informationen)
Unsere Häuser sind barrierefrei zugänglich. Unmittelbar davor befinden sich Behindertenparkplätze. Darüber hinaus verfügen alle Gebäude über einen Fahrstuhl, mit dem alle Etagen des Hauses erreicht werden können.
Besucherzeiten/Kontakt
Um sich auf Ihr Anliegen bestmöglich vorbereiten zu können und um längere Wartezeiten in Stoßzeiten zu vermeiden, ist ein Besuch in unseren Bürgerbüros nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Tel.-Nummer: 0355 2893-800 möglich.
Sie können Ihr Anliegen auch telefonisch vorbringen:
- während unserer telefonischen Servicezeiten
| Montag | 08:00 - 15:00 Uhr |
| Dienstag | 08:00 - 18:00 Uhr |
| Donnerstag | 08:00 - 15:00 Uhr |
| Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
über unser Servicetelefon oder jederzeit per Fax und E-Mail oder über unser Kontaktformular:
| Servicetelefon | +49 355 2893 800 |
| Servicefax | +49 331 27548 4523 |
| [service@lasv.brandenburg.de] | |
| Kontaktformular | https://lasv.brandenburg.de/lasv/de/behinderung/schwerbehinderung/kontakt |
Sie können sich auch gerne über den Postweg mit einem Schreiben an uns wenden.
Rechtliche Grundlage
Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV)
Stichwörter/Querverweise
Barrierefreiheit