Onlinebearbeitungsstand: Unterschied zwischen den Versionen
(Die Seite wurde neu angelegt: „Die Definition richtet sich nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (§ 2 Abs. 1 SGB IX): „Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können.“ Der Umfang der Einschränkung wird mit dem Grad de…“) |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
| Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Auf der Internetseite des Landesamtes für Soziales und Versorgung [[www.lasv.brandenburg.de]] unter der Rubrik „Schwerbehindertenrecht“ können Sie den aktuellen Bearbeitungsstand Ihres Antrages abrufen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn Sie uns eine E-Mail-Adresse bekannt gegeben haben, ein Antrag zur Bearbeitung vorliegt und Ihnen ein Aktenzeichen mitgeteilt wurde. | |||
== Rechtliche Grundlagen == | == Rechtliche Grundlagen == | ||
Version vom 6. Mai 2024, 14:18 Uhr
Auf der Internetseite des Landesamtes für Soziales und Versorgung www.lasv.brandenburg.de unter der Rubrik „Schwerbehindertenrecht“ können Sie den aktuellen Bearbeitungsstand Ihres Antrages abrufen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn Sie uns eine E-Mail-Adresse bekannt gegeben haben, ein Antrag zur Bearbeitung vorliegt und Ihnen ein Aktenzeichen mitgeteilt wurde.