Merkzeichen TBl: Unterschied zwischen den Versionen
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Taubblinde Menschen können auf [https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/ | Taubblinde Menschen können auf [https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/befreiung_oder_ermaessigung_beantragen/index_ger.html Antrag vom Rundfunkbeitrag] befreit werden. Der Antrag auf Befreiung des Rundfunkbeitrages ist bei ARD ZDF Deutschlandradio, Beitragsservice, 50656 Köln zu stellen. | ||
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Version vom 28. Mai 2024, 10:50 Uhr
Merkzeichen „TBl“ - „Taub-Blindheit“
Erläuterung zum Merkzeichen TBl
Die Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens "TBI" liegen vor, wenn der schwerbehinderte Mensch wegen einer Störung der Hörfunktion mindestens einen Grad der Behinderung von 70 und wegen einer Störung des Sehvermögens einen Grad der Behinderung von 100 hat.
Nachteilsausgleich
Taubblinde Menschen können auf Antrag vom Rundfunkbeitrag befreit werden. Der Antrag auf Befreiung des Rundfunkbeitrages ist bei ARD ZDF Deutschlandradio, Beitragsservice, 50656 Köln zu stellen.
Stichwörter/Querverweise
- Merkzeichen
- Ausweis