Bürgerbüro: Unterschied zwischen den Versionen

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|Montag
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|08:00 - 13:00 Uhr
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|Donnerstag
|Donnerstag
|08:00 - 16:00 Uhr
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|Freitag
|Freitag
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|Kontaktformular
|Kontaktformular
|https://lasv.brandenburg.de/lasv/de/behinderung/schwerbehinderung/kontakt
|https://lasv.brandenburg.de/lasv/de/behinderung/schwerbehinderung/kontakt
|}Darüber hinaus können Sie uns auch eine verschlüsselte Nachricht zu schicken. Damit ist der Inhalt während der Übermittlung für Dritte nicht lesbar. Ihre verschlüsselte Nachricht können Sie uns an das Postfach [mailto:poststelle.krypto@lasv.brandenburg.de poststelle.krypto@lasv.brandenburg.de] senden. Weitere Informationen  hierzu finden Sie [https://lasv.brandenburg.de/lasv/de/lasv/verschluesselte-kommunikation-mit-dem-lasv/ hier].
|}Sie können sich auch gerne über den Postweg mit einem Schreiben an uns wenden.
 
Sie können sich auch gerne über den Postweg mit einem Schreiben an uns wenden.
==Rechtliche Grundlage==
==Rechtliche Grundlage==
[https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/ Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen]
[https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/ Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen]

Version vom 6. Mai 2024, 11:35 Uhr

An unseren drei Standorten Cottbus, Frankfurt (Oder) und Potsdam haben wir Bürgerbüros für ratsuchende Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige bzw. Betreuerinnen und Betreuer eingerichtet.

Hier halten wir für Sie ein breitgefächertes Dienstleistungsangebot rund um das Schwerbehindertenrecht bereit.

Unsere Dienstleistungen

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Bürgerbüros bieten Ihnen im Rahmen eines persönlichen Beratungsgespräches u. a. nachfolgende Leistungen an:

  • Hilfestellung beim Ausfüllen von Anträgen,
  • allgemeine Auskünfte zum Schwerbehindertenrecht und den Vergünstigungen,
  • Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises bzw. Verlängerung der Gültigkeitsdauer,
  • Beantwortung von Rückfragen zu den erteilten Bescheiden,
  • Ausstellung eines Beiblattes zum Schwerbehindertenausweis,
  • Beratung zu Sozialleistungen, die aufgrund des Schwerbehindertenstatus in Anspruch genommen werden können.

Daneben liegt auch entsprechendes Informationsmaterial für Sie bereit.  

Wir sind gerne für Sie da und freuen uns auf Ihren Besuch!

Anschriften

Sie erreichen uns:

  • in Cottbus in der Lipezker Str. 45, Haus 6,
  • in Frankfurt (Oder) in der Robert-Havemann-Str. 4,
  • in Potsdam in der Zeppelinstr. 48.

Weitere Informationen zur Anreise mit dem Auto oder öffentliche Verkehrsmittel finden Sie hier.

Unsere Häuser sind barrierefrei zugänglich. Unmittelbar davor befinden sich Behindertenparkplätze. Darüber hinaus verfügen alle Gebäude über einen Fahrstuhl, mit dem alle Etagen des Hauses erreicht werden können.

Besucherzeiten/Kontakt

Ein Besuch in unseren Bürgerbüros ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Tel.-Nummer: 0355 2893-800 möglich.

Sie können Ihr Anliegen auch telefonisch vorbringen:

  • während unserer telefonischen Servicezeiten
Montag 08:00 - 15:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 15:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

über unser Servicetelefon oder jederzeit per Fax und E-Mail oder über unser Kontaktformular:

Servicetelefon +49 355 2893 800
Servicefax +49 331 27548 4523
E-Mail [service@lasv.brandenburg.de]
Kontaktformular https://lasv.brandenburg.de/lasv/de/behinderung/schwerbehinderung/kontakt

Sie können sich auch gerne über den Postweg mit einem Schreiben an uns wenden.

Rechtliche Grundlage

Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV)

Stichwörter/Querverweise

Barrierefreiheit