Beiblatt Kfz-Steuer: Unterschied zwischen den Versionen

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Für die Inanspruchnahme einer Vergünstigung bei der KFZ- Steuer benötigen Sie zum Ausweis ein Beiblatt ohne Wertmarke. Der Antrag auf Kraftfahrzeugsteuerermäßigung/-befreiung ist beim zuständigen Hauptzollamt zu stellen. Weitere Informationen dazu finden Sie im Internet unter: <nowiki>http://www.zoll.de</nowiki>
Für die Inanspruchnahme einer Vergünstigung bei der KFZ- Steuer benötigen Sie zum Ausweis ein Beiblatt ohne Wertmarke. Der Antrag auf Kraftfahrzeugsteuerermäßigung/-befreiung ist beim zuständigen Hauptzollamt zu stellen. Weitere Informationen dazu finden Sie im Internet unter: http://www.zoll.de


== Voraussetzungen/ Anspruch ==
== Voraussetzungen/ Anspruch ==

Version vom 16. Juni 2022, 13:26 Uhr

Für die Inanspruchnahme einer Vergünstigung bei der KFZ- Steuer benötigen Sie zum Ausweis ein Beiblatt ohne Wertmarke. Der Antrag auf Kraftfahrzeugsteuerermäßigung/-befreiung ist beim zuständigen Hauptzollamt zu stellen. Weitere Informationen dazu finden Sie im Internet unter: http://www.zoll.de

Voraussetzungen/ Anspruch

Kfz- Steuerermäßigung

Kfz- Steuerbefreiung 

Antragstellung

Kfz- Steuervergünstigung- für welches Auto

Stichwörter/Querverweise

Rechtliche Grundlage