Beiblatt Kfz-Steuer: Unterschied zwischen den Versionen
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Für die Inanspruchnahme einer Vergünstigung bei der KFZ- Steuer benötigen Sie zum Ausweis ein Beiblatt ohne Wertmarke. Der Antrag auf Kraftfahrzeugsteuerermäßigung/-befreiung ist beim zuständigen Hauptzollamt zu stellen. Weitere Informationen dazu finden Sie im Internet unter: <nowiki>http://www.zoll.de</nowiki> | Für die Inanspruchnahme einer Vergünstigung bei der KFZ- Steuer benötigen Sie zum Ausweis ein Beiblatt ohne Wertmarke. Der Antrag auf Kraftfahrzeugsteuerermäßigung/-befreiung ist beim zuständigen Hauptzollamt zu stellen. Weitere Informationen dazu finden Sie im Internet unter: <nowiki>http://www.zoll.de</nowiki> | ||
== Voraussetzungen/ Anspruch == | |||
== 2. Kfz- Steuerermäßigung == | |||
== 3. Kfz- Steuerbefreiung''' ''' == | |||
== 4. Antragstellung == | |||
== 5. Kfz- Steuervergünstigung- für welches Auto == | |||
== 6. Stichwörter/Querverweise == | |||
== 7. Rechtliche Grundlage == | |||
Version vom 16. Juni 2022, 13:25 Uhr
Für die Inanspruchnahme einer Vergünstigung bei der KFZ- Steuer benötigen Sie zum Ausweis ein Beiblatt ohne Wertmarke. Der Antrag auf Kraftfahrzeugsteuerermäßigung/-befreiung ist beim zuständigen Hauptzollamt zu stellen. Weitere Informationen dazu finden Sie im Internet unter: http://www.zoll.de