Beiblatt ÖPNV: Unterschied zwischen den Versionen

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== Voraussetzungen/ Anspruch ==
== Voraussetzungen/ Anspruch ==


== 2. Arten von Beiblättern ==
== Arten von Beiblättern ==


== 3. Beiblatt mit Kostenbeteiligung / ohne Kostenbeteiligung''' ''' ==
== Beiblatt mit Kostenbeteiligung / ohne Kostenbeteiligung''' ''' ==


== 4. Kosten ==
== Kosten ==


== 5. Stichwörter/Querverweise ==
== Stichwörter/Querverweise ==


== 6. Rechtliche Grundlage ==
== Rechtliche Grundlage ==

Version vom 16. Juni 2022, 13:05 Uhr

Für die unentgeltliche Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) benötigen Sie zum Ausweis ein Beiblatt. Das Landesamt für Soziales und Versorgung übersendet mit dem Feststellungsbescheid und dem zweifarbigen (grün-orange) Schwerbehindertenausweis einen Antrag auf Ausstellung des Beiblattes.

Voraussetzungen/ Anspruch

Arten von Beiblättern

Beiblatt mit Kostenbeteiligung / ohne Kostenbeteiligung 

Kosten

Stichwörter/Querverweise

Rechtliche Grundlage