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[[Beiblatt ÖPNV]]


Für die unentgeltliche Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) benötigen Sie zum Ausweis ein Beiblatt. Das Landesamt für Soziales und Versorgung übersendet mit dem Feststellungsbescheid und dem zweifarbigen (grün-orange) Schwerbehindertenausweis einen Antrag auf Ausstellung des Beiblattes.
== Voraussetzungen/ Anspruch ==
== Arten von Beiblättern ==
== Beiblatt mit Kostenbeteiligung / ohne Kostenbeteiligung''' ''' ==
== Kosten ==
== Stichwörter/Querverweise ==
== Rechtliche Grundlage ==

Version vom 16. Juni 2022, 13:06 Uhr