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Version vom 15. Juni 2022, 13:06 Uhr
1. Nahverkehr im Sinne des SGB IX ist der öffentliche Personenverkehr mit:
· Straßenbahnen
· Bussen
· Stadtbahnen
· U-Bahnen
· S-Bahnen
· Nahverkehrszügen der Deutschen Bahn (z.B. IRE-,RE-, RB-Züge) und nichtbundeseigenen Eisenbahnen (z.B. ODEG)
· Fähren im Orts- und Nahbereich.