EU-Parkausweis blau: Unterschied zwischen den Versionen

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Personen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung ('''Merkzeichen aG'''), Menschen mit '''beidseitiger Amelie oder Phokomelie''' oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen oder Blindheit ('''Merkzeichen Bl'''“) können bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde die Ausstellung des blauen EU-Parkausweises beantragen
Personen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung ('''Merkzeichen aG'''), Menschen mit '''beidseitiger Amelie oder Phokomelie''' oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen oder Blindheit ('''Merkzeichen Bl'''“) können bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde die Ausstellung des blauen EU-Parkausweises beantragen.
 
== Voraussetzungen/ Anspruch ==
 
== 2. Inhalt der Parkerleichterung ==
 
== 3. Antragstellung ==
 
== 4. Stichwörter/Querverweise ==
 
== 5. Rechtliche Grundlage ==

Version vom 27. Mai 2022, 09:23 Uhr

Personen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkzeichen aG), Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen oder Blindheit (Merkzeichen Bl“) können bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde die Ausstellung des blauen EU-Parkausweises beantragen.

Voraussetzungen/ Anspruch

2. Inhalt der Parkerleichterung

3. Antragstellung

4. Stichwörter/Querverweise

5. Rechtliche Grundlage