Verlust von Dokumenten: Unterschied zwischen den Versionen

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Sofern Ihnen wichtige Dokumente (Ausweis, Bescheinigung, Beiblatt, Bescheid) im Zusammenhang mit Ihrer Antragstellung zum Schwerbehindertenausweis verloren gegangen sind, können Sie sich telefonisch (homepage) oder schriftlich an das LASV (homepage) wenden.
Sofern Ihnen wichtige Dokumente (Ausweis, Bescheinigung, Beiblatt, Bescheid) im Zusammenhang mit Ihrer Antragstellung zum Schwerbehindertenausweis verloren gegangen sind, können Sie sich telefonisch (homepage) oder schriftlich an das LASV (homepage) wenden.
== Verlust Ausweis (7) ==
Der Verlust des Schwerbehindertenausweises (7) muss schriftlich unter Angabe des Geschäftszeichens (GZ) oder des vollständigen Namens und Geburtsdatum angezeigt werden. Dies kann auch per E-Mail / Fax erfolgen.
Im Regelfall ist ein Passbild zu übersenden, da aus datenschutzrechtlichen Gründen Ihr altes Passbild nach bestimmten Zeiträumen vernichtet wird. Sofern im Datenbestand das Passbild noch in digitaler Form vorliegt (ca. 6 Wochen nach Ausweisausstellung), kann unmittelbar nach Verlust-anzeige ein Duplikat zu Ihrem verloren gegangenen Ausweis ausgestellt werden.
Sofern Sie persönlich in unserem Bürgerbüro (9) den Verlust melden, kann bei Vorlage eines Passbildes eine sofortige Neuausstellung erfolgen.
== Verlust Bescheinigung (97) ==
Der Verlust der Bescheinigung (97) (festgestellter Grad Ihrer Behinderung mindestens 30, aber weniger als 50) muss schriftlich unter Angabe des Geschäftszeichens (GZ) oder des vollständigen Namens und Geburtsdatum angezeigt werden. Dies kann auch per E-Mail / Fax erfolgen.
Sie erhalten auf dem Postweg ein Duplikat Ihrer verloren gegangenen Bescheinigung.
== Verlust Beiblatt (20) ==
Über den Verlust des Beiblattes (20) können Sie uns telefonisch (homepage) (eine schriftliche Mitteilung ist nicht erforderlich) unter Angabe des Geschäftszeichen (GZ) oder des vollständigen Namens und Geburtsdatum, informieren. Sie erhalten auf dem Postweg ein Duplikat Ihres verloren gegangenen Beiblattes. Das gilt sowohl für Beiblätter mit entgeltlicher oder unentgeltlicher Wertmarke als auch für das KFZ-Beiblatt (98) ohne Wertmarke.
== Verlust Bescheid ==
Den Verlust des Bescheides können Sie uns telefonisch (homepage) (eine schriftliche Mitteilung ist nicht erforderlich) unter Angabe des Geschäftszeichen (GZ) oder des vollständigen Namens und Geburtsdatum, mitteilen. Sie erhalten auf dem Postweg ein Duplikat Ihres verloren gegangenen Bescheides
== Stichwörter/Querverweise ==
Ausweis
Bescheinigung
Beiblatt
Bescheid

Version vom 7. Dezember 2021, 08:42 Uhr

Sofern Ihnen wichtige Dokumente (Ausweis, Bescheinigung, Beiblatt, Bescheid) im Zusammenhang mit Ihrer Antragstellung zum Schwerbehindertenausweis verloren gegangen sind, können Sie sich telefonisch (homepage) oder schriftlich an das LASV (homepage) wenden.

Verlust Ausweis (7)

Der Verlust des Schwerbehindertenausweises (7) muss schriftlich unter Angabe des Geschäftszeichens (GZ) oder des vollständigen Namens und Geburtsdatum angezeigt werden. Dies kann auch per E-Mail / Fax erfolgen.

Im Regelfall ist ein Passbild zu übersenden, da aus datenschutzrechtlichen Gründen Ihr altes Passbild nach bestimmten Zeiträumen vernichtet wird. Sofern im Datenbestand das Passbild noch in digitaler Form vorliegt (ca. 6 Wochen nach Ausweisausstellung), kann unmittelbar nach Verlust-anzeige ein Duplikat zu Ihrem verloren gegangenen Ausweis ausgestellt werden.

Sofern Sie persönlich in unserem Bürgerbüro (9) den Verlust melden, kann bei Vorlage eines Passbildes eine sofortige Neuausstellung erfolgen.

Verlust Bescheinigung (97)

Der Verlust der Bescheinigung (97) (festgestellter Grad Ihrer Behinderung mindestens 30, aber weniger als 50) muss schriftlich unter Angabe des Geschäftszeichens (GZ) oder des vollständigen Namens und Geburtsdatum angezeigt werden. Dies kann auch per E-Mail / Fax erfolgen.

Sie erhalten auf dem Postweg ein Duplikat Ihrer verloren gegangenen Bescheinigung.

Verlust Beiblatt (20)

Über den Verlust des Beiblattes (20) können Sie uns telefonisch (homepage) (eine schriftliche Mitteilung ist nicht erforderlich) unter Angabe des Geschäftszeichen (GZ) oder des vollständigen Namens und Geburtsdatum, informieren. Sie erhalten auf dem Postweg ein Duplikat Ihres verloren gegangenen Beiblattes. Das gilt sowohl für Beiblätter mit entgeltlicher oder unentgeltlicher Wertmarke als auch für das KFZ-Beiblatt (98) ohne Wertmarke.

Verlust Bescheid

Den Verlust des Bescheides können Sie uns telefonisch (homepage) (eine schriftliche Mitteilung ist nicht erforderlich) unter Angabe des Geschäftszeichen (GZ) oder des vollständigen Namens und Geburtsdatum, mitteilen. Sie erhalten auf dem Postweg ein Duplikat Ihres verloren gegangenen Bescheides

Stichwörter/Querverweise

Ausweis

Bescheinigung

Beiblatt

Bescheid