Schwerbehindertenausweis: Unterschied zwischen den Versionen
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Der Schwerbehindertenausweis ist ein bundesweit einheitlicher Nachweis in Deutschland, über den Status als schwerbehinderter Mensch. Ausgestellt wird dieser bei Anerkennung eines Grades der Behinderung (GdB) von wenigstens 50. Auf dem Ausweis sind der Grad der Behinderung (GdB) und eventuelle [[Merkzeichen]] festgehalten, außerdem die Dauer der Gültigkeit. | Der Schwerbehindertenausweis ist ein bundesweit einheitlicher Nachweis in Deutschland, über den Status als schwerbehinderter Mensch. Ausgestellt wird dieser bei Anerkennung eines Grades der Behinderung (GdB) von wenigstens 50. Auf dem Ausweis sind der Grad der Behinderung (GdB) und eventuelle [[Merkzeichen]] festgehalten, außerdem die Dauer der Gültigkeit. | ||
== Ausweisausstellung == | == Ausweisausstellung == | ||
Version vom 1. Februar 2022, 13:20 Uhr
Der Schwerbehindertenausweis ist ein bundesweit einheitlicher Nachweis in Deutschland, über den Status als schwerbehinderter Mensch. Ausgestellt wird dieser bei Anerkennung eines Grades der Behinderung (GdB) von wenigstens 50. Auf dem Ausweis sind der Grad der Behinderung (GdB) und eventuelle Merkzeichen festgehalten, außerdem die Dauer der Gültigkeit.
Ausweisausstellung
Ein Ausweis wird erst ab einem festgestellten Grad der Behinderung (GdB) von 50 ausgestellt (einfarbig grün).
Einen zweifarbigen Schwerbehindertenausweis (grün-orange) erhalten schwerbehinderte Menschen, wenn auf Grund ihrer Funktionsbeeinträchtigung ein Anspruch für vergünstigte oder unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr festgestellt wurde. Um dieses Recht in Anspruch nehmen zu können, erhalten Sie auf Antrag ein Beiblatt, das mit einer (aufgedruckten) Wertmarke versehen ist. Das Beiblatt ist Bestandteil des Schwerbehindertenausweises und nur zusammen mit diesem gültig.
Bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres erfolgt die Ausweisausstellung ohne Lichtbild. Nach Vollendung des 10. Lebensjahres ist ein Lichtbild erforderlich. Dieses kann postalisch bzw. per E-Mail eingereicht werden.
Ausweisverlängerung
Es muss kein Antrag gestellt werden, ein formloses Schreiben ist ausreichend. Die Verlängerung ist erst im letzten Monat der Gültigkeit notwendig. Für die Ausstellung ist ein neues Lichtbild erforderlich. Der Altausweis muss zurückgegeben werden. Ggf. ist die Vorlage einer Kopie der Verlängerung des Aufenthaltsstatus mit zusenden.
Bescheinigungen
Telekom-Bescheinigung
GEZ-Bescheinigung
Bescheinigung Finanzamt
Bescheinigung für die Straßenverkehrsbehörde (Bewilligung von Parkerleichterungen
Verlust von Dokumenten
Stichwörter /Querverweise
Ausweis, Bescheinigung, Verlust, Verlängerung, Dokumente
Rechtliche Grundlagen
https://www.gesetze-im-internet.de/schwbawv/BJNR004310981.html