Der besondere Kündigungsschutz: Unterschied zwischen den Versionen
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* bei denen die Behinderung offensichtlich ist (z.B. Beinamputation) | |||
* die von der Agentur für Arbeit gleichgestellt (Link: <nowiki>https://lasv-wiki.brandenburg.de/index.php/Gleichstellung</nowiki>) wurden (GdB 30 oder 40) | |||
* noch nicht vorliegt, der behinderte Mensch aber bei der Antragsbearbeitung mitgewirkt hat. | |||
* Ein Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft gestellt wurde – aber abgelehnt wurde und derzeit ein Widerspruchs- oder Klageverfahren anhängig ist. | |||
Weitere Informationen zum Personenkreis erhalten Sie beim Integrationsamt des LASV (https://lasv.brandenburg.de/lasv/de/integration-inklusion). | |||
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Version vom 24. Februar 2026, 11:13 Uhr
Menschen mit Behinderung haben einen besonderen Kündigungsschutz. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber vor Ausspruch einer Kündigung die Zustimmung des Integrationsamtes des LASV einholen muss.
Der besondere Kündigungsschutz wirkt vor allem dann, wenn der Grund der Kündigung im Zusammenhang mit der Behinderung steht. Das gilt für jedes Beschäftigungsverhältnis.
Voraussetzungen
Die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft ist Voraussetzung, um den besonderen Kündigungsschutz in Anspruch zu nehmen.
Der besondere Kündigungsschutz gilt für Menschen:
- die einen gültigen Feststellungsbescheid (Link: https://lasv-wiki.brandenburg.de/index.php/Feststellungsbescheid) mit einem GdB von mindestens 50 haben,
- bei denen die Behinderung offensichtlich ist (z.B. Beinamputation)
- die von der Agentur für Arbeit gleichgestellt (Link: https://lasv-wiki.brandenburg.de/index.php/Gleichstellung) wurden (GdB 30 oder 40)
- noch nicht vorliegt, der behinderte Mensch aber bei der Antragsbearbeitung mitgewirkt hat.
- Ein Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft gestellt wurde – aber abgelehnt wurde und derzeit ein Widerspruchs- oder Klageverfahren anhängig ist.
Weitere Informationen zum Personenkreis erhalten Sie beim Integrationsamt des LASV (https://lasv.brandenburg.de/lasv/de/integration-inklusion).