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(Die Seite wurde neu angelegt: „Die Definition richtet sich nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (§ 2 Abs. 1 SGB IX): „Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können.“ Der Umfang der Einschränkung wird mit dem Grad de…“) |
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Aktuelle Version vom 3. April 2025, 08:48 Uhr
Auf der Internetseite des Landesamtes für Soziales und Versorgung unter der Rubrik „Schwerbehindertenrecht“ können Sie den aktuellen Bearbeitungsstand https://lasv-service.brandenburg.de/ Ihres Antrages abrufen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn Sie uns eine E-Mail-Adresse bekannt gegeben haben, ein Antrag zur Bearbeitung vorliegt und Ihnen ein Aktenzeichen mitgeteilt wurde.