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Das Feststellungsverfahren nach dem Scherbehindertenrecht erfolgt nur auf Ihren [[Antragstellung|Antrag]] / [[Änderungsantrag]] hin, den Sie gern auch online stellen können.
Im Rahmen des Feststellungsverfahren wird nach einheitlichen Maßstäben geprüft, ob und ggf. welche Funktionsbeeinträchtigungen beim Antragstellenden vorliegen. Damit ist ein Verwaltungsverfahren verbunden, dass auch die Sichtung und Beurteilung von vorliegenden medizinischen Unterlagen erfordert. Mit Hilfe unserer Online-Abfrage kann von zu Hause der aktuelle Bearbeitungsstand Ihres Antrages nachverfolgt werden.


== Hinweise zur Antragstellung ==
== Antragseingang und -bearbeitung ==
Handelt es sich um einen Verschlimmerungsantrag (Neufeststellung) ist das gleiche Formular zu benutzen wie beim Erstantrag (siehe oben) und entsprechend auszufüllen (Angabe des bisherigen Aktenzeichens und Angabe der neuen oder verschlimmerten Gesundheitsstörungen unter Punkt 2.2).
Haben Sie uns das ausgefüllte Antragsformular sowie die benötigten Unterlagen zukommen lassen, so erhalten Sie im Anschluss eine Eingangsbestätigung. Sollten Angaben fehlen oder wir weitere Unterlagen zur Beurteilung benötigen, fordern wir diese entweder direkt bei Ihnen oder bei den angegebenen Ärzten, Krankenhäusern, etc. an.  


Sollten aussagekräftige ärztliche Befunde neueren Datums vorliegen, diese in Kopie beifügen. Alle weiteren notwendigen Befunde werden bei den angegebenen Ärzten und Institutionen vom Versorgungsamt angefordert. Bitte keine Original Unterlagen einreichen, da diese nicht zurückgeschickt werden können.
Ihr Schwerbehindertenvorgang wird nach Überprüfung auf Vollständigkeit der beigezogenen medizinischen Unterlagen dem Ärztlichen Dienst des LASV zur Stellungnahme oder ärztlichen Begutachtung vorgelegt. Dieser erstellt eine sog. Gutachtliche Stellungnahme, welche zusätzlich im Fachbereich geprüft wird.


Die vollständige elektronische Akte wird dann dem Ärztlichen Dienst des Versorgungsamtes zur medizinischen Prüfung und Stellungnahme/Begutachtung vorgelegt. Eine Untersuchung findet nur statt, wenn vorliegende Unterlagen nicht ausreichen. Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht!
== Online-Abfrage zum Bearbeitungsstand ==
Über die Online-Abfrage bieten wir Ihnen die Möglichkeit, einfach, schnell und von zu Hause jederzeit den aktuellen Bearbeitungsstand Ihres Antrages zu prüfen. Dafür benötigen Sie einen Internetzugang und eine E-Mail-Adresse. Zu der Online-Abfrage gelangen Sie über diesen [https://lasv-service.brandenburg.de/ Link]. Nach dem Starten werden Sie vom Programm informiert und geleitet.


Das Versorgungsamt wird über Anträge schnellstmöglich entscheiden. Wegen der hohen Zahl der Antragseingänge kann jedoch eine Bearbeitungszeit von mehreren Monaten nicht ausgeschlossen werden.
Um die Online-Abfrage nutzen zu können, ist es wichtig, dass Sie uns bereits bei der Antragstellung Ihre E-Mail-Adresse bekannt gegeben haben. Nur so ist ein Abgleich Ihrer Angaben möglich.  


Der Antrag kann per Post geschickt, in den Hausbriefkasten des Landesamtes für Soziales und Versorgung eingeworfen, bei Beratungsbedarf auch persönlich im Bürgerbüro abgegeben oder per Mail, sowie online versandt (Einsendung der unterschriebenen Einverständniserklärung ist notwendig) werden.
Der aktuelle Bearbeitungsstand wird Ihnen als Bild bzw. Text angezeigt. Den abgebildeten Informationen können Sie die einzelnen Bearbeitungsphasen entnehmen. Die Haken machen deutlich, welche Bearbeitungsphasen abgeschlossen sind.  


== Online-Antrag ==
== Feststellungsbescheid ==
Sie können den Antrag unabhängig von unseren Öffnungszeiten oder der Erreichbarkeit der Mitarbeiter/innen des LASV bequem von zu Hause aus und rund um die Uhr online stellen. Um zu dem Online-Antragstellung zu gelangen, klicken Sie bitte hier.
Wird im Rahmen des Feststellungsverfahrens eine dauerhafte (länger als 6 Monate andauernde) Funktionsbeeinträchtigung festgestellt, welche mit einem GdB von mindestens 20 zu bewerten ist, dann wird für Sie ein Feststellungsbescheid gefertigt und an Sie versandt.


Nach dem Starten werden Sie vom Programm informiert und geleitet. Füllen Sie die Felder in den Formularseiten bestmöglich aus. Bei einigen Feldern wird Ihnen eine Auswahl angeboten, bei anderen tragen Sie die Informationen ein. Bitte beachten Sie, dass gekennzeichnete Pflichtfelder * ausgefüllt werden müssen.
Der Bescheid beinhaltet die vorliegende (Schwer-)[[Behinderung]], sowie den GdB (Grad der Behinderung). Sofern zutreffend, sind in dem Feststellungsbescheid auch die Voraussetzungen für bestimmte [[Merkzeichen]] festgehalten.  


== Erforderliche Unterlagen ==
Wird im Rahmen des Feststellungsverfahrens keine dauerhafte Funktionsbeeinträchtigung festgestellt, dann erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.  
Die nachfolgenden Unterlagen werden zur Antragsstellung benötigt
 
'''Erforderlich'''
 
* Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (PDF oder online)
* Unterschriebene Einverständniserklärung (bei Online-Antrag diese per Post nachsenden)
 
Die nachfolgenden Unterlagen sind optional eingereicht werden, sofern Ihnen diese Unterlagen vorliegen. Somit erleichtern Sie uns die Bearbeitung Ihres Antrags.
 
'''Optional'''
 
*ggf. Nachweis über Aufenthaltsstatus in Kopie
*ggf. Vollmacht / [[Betreuerausweis]] (Kopie)
*ggf. ärztliche Unterlagen neueren Datums in Kopie


==Stichwörter/Querverweise==
==Stichwörter/Querverweise==
Erstantrag
Antragsbearbeitung, Antragsverlauf, Bearbeitungszeit, Online-Antrag Bearbeitungsstand, Online-Abfrage Bearbeitungsstand
 
Neufeststellungsantrag
 
Verschlimmerungsantrag
 
Schwerbehindertenantrag


==Rechtliche Grundlagen==
==Rechtliche Grundlagen==
[https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__152.html § 152 Feststellung der Behinderung, Ausweise]
[https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__152.html Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB IX § 152],  


[https://www.gesetze-im-internet.de/schwbawv/ Schwerbehindertenausweisverordnung]
[https://www.gesetze-im-internet.de/schwbawv/ Schwerbehindertenausweisverordnung]

Aktuelle Version vom 19. Juni 2025, 19:00 Uhr

Im Rahmen des Feststellungsverfahren wird nach einheitlichen Maßstäben geprüft, ob und ggf. welche Funktionsbeeinträchtigungen beim Antragstellenden vorliegen. Damit ist ein Verwaltungsverfahren verbunden, dass auch die Sichtung und Beurteilung von vorliegenden medizinischen Unterlagen erfordert. Mit Hilfe unserer Online-Abfrage kann von zu Hause der aktuelle Bearbeitungsstand Ihres Antrages nachverfolgt werden.

Antragseingang und -bearbeitung

Haben Sie uns das ausgefüllte Antragsformular sowie die benötigten Unterlagen zukommen lassen, so erhalten Sie im Anschluss eine Eingangsbestätigung. Sollten Angaben fehlen oder wir weitere Unterlagen zur Beurteilung benötigen, fordern wir diese entweder direkt bei Ihnen oder bei den angegebenen Ärzten, Krankenhäusern, etc. an.

Ihr Schwerbehindertenvorgang wird nach Überprüfung auf Vollständigkeit der beigezogenen medizinischen Unterlagen dem Ärztlichen Dienst des LASV zur Stellungnahme oder ärztlichen Begutachtung vorgelegt. Dieser erstellt eine sog. Gutachtliche Stellungnahme, welche zusätzlich im Fachbereich geprüft wird.

Online-Abfrage zum Bearbeitungsstand

Über die Online-Abfrage bieten wir Ihnen die Möglichkeit, einfach, schnell und von zu Hause jederzeit den aktuellen Bearbeitungsstand Ihres Antrages zu prüfen. Dafür benötigen Sie einen Internetzugang und eine E-Mail-Adresse. Zu der Online-Abfrage gelangen Sie über diesen Link. Nach dem Starten werden Sie vom Programm informiert und geleitet.

Um die Online-Abfrage nutzen zu können, ist es wichtig, dass Sie uns bereits bei der Antragstellung Ihre E-Mail-Adresse bekannt gegeben haben. Nur so ist ein Abgleich Ihrer Angaben möglich.

Der aktuelle Bearbeitungsstand wird Ihnen als Bild bzw. Text angezeigt. Den abgebildeten Informationen können Sie die einzelnen Bearbeitungsphasen entnehmen. Die Haken machen deutlich, welche Bearbeitungsphasen abgeschlossen sind.

Feststellungsbescheid

Wird im Rahmen des Feststellungsverfahrens eine dauerhafte (länger als 6 Monate andauernde) Funktionsbeeinträchtigung festgestellt, welche mit einem GdB von mindestens 20 zu bewerten ist, dann wird für Sie ein Feststellungsbescheid gefertigt und an Sie versandt.

Der Bescheid beinhaltet die vorliegende (Schwer-)Behinderung, sowie den GdB (Grad der Behinderung). Sofern zutreffend, sind in dem Feststellungsbescheid auch die Voraussetzungen für bestimmte Merkzeichen festgehalten.

Wird im Rahmen des Feststellungsverfahrens keine dauerhafte Funktionsbeeinträchtigung festgestellt, dann erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.

Stichwörter/Querverweise

Antragsbearbeitung, Antragsverlauf, Bearbeitungszeit, Online-Antrag Bearbeitungsstand, Online-Abfrage Bearbeitungsstand

Rechtliche Grundlagen

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB IX § 152,

Schwerbehindertenausweisverordnung