Interessenverbände für Menschen mit Behinderung
Interessenverbände für Menschen mit Behinderung sind Organisationen, die parteipolitisch und konfessionell neutral die sozialpolitischen Interessen ihrer Mitglieder vertreten, um die organisierte Selbsthilfe behinderter Menschen zu fördern.
Aufgaben
Behindertenverbände nehmen Einfluss auf die Gesetzgebung und sind Gesprächspartner der verschiedenen im Sozialbereich tätigen Behörden und Einrichtungen. Sie vertreten ihre Mitglieder in Fragen des Versorgungs-, Sozial- und Sozialversicherungsrechts sowie in allen Angelegenheiten, die mit beruflicher und gesellschaftlicher Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu tun haben.
Die großen Behindertenverbände - wie zum Beispiel die BAG Selbsthilfe, der Sozialverband VdK, der Sozialverband Deutschland (SoVD) oder der Bundesverband Rehabilitation (BHD)- bringen ihr Wissen und ihre Erfahrung in Beschluss- und Beratungsgremien auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene ein.
Des Weiteren befassen sich die Behindertenverbände mit der Förderung des behinderungsgerechten Wohnungs- und Siedlungswesens (Barrierefreies Bauen), des Behindertensports und sie sind Träger von Rehabilitationseinrichtungen.
Gesetzlich vorgesehene Beteiligungsrechte
Die Politik hat dafür Sorge zu tragen, dass im Interesse der Chancengleichheit die unabhängige Position der Behindertenorganisationen allseits anerkannt und die Organisationen auf allen Ebenen unterstützt werden. Dazu gehören Anhörungs- und Beteiligungsrechte.
Behindertenverbände sind vertreten im Beirat für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (§ 86 SGB IX) und in den Beratenden Ausschüssen für behinderte Menschen sowie in den Widerspruchsausschüssen bei den Integrationsämtern und der Bundesagentur für Arbeit.
Ihre Vertreter sind auch als ehrenamtliche Sozialrichter tätig.
Verbandsklagerecht
Die Behindertenverbände haben ein besonderes Verbandsklagerecht (§ 85 SGB IX); danach können sie in Form einer gesetzlichen Prozessstandschaft (Befugnis, im eigenen Namen einen Prozess über ein fremdes Recht zu führen) anstelle und mit dem Einverständnis von behinderten Menschen deren Rechte geltend machen.
Stichwörter/Querverweise
Rechtliche Grundlagen