Heilungsbewährung

Die Heilungsbewährung beschreibt den Zeitraum der nach der Behandlung einer Krankheit abgewartet werden muss, ob ein Rückfall eintritt bzw. der Behandlungserfolg noch nicht mit Sicherheit festgestellt werden kann. Sie beginnt mit dem Abschluss der Operation oder dem Zeitpunkt einer anderen Therapie, wie Bestrahlung oder Chemotherapie, an dem die Tumorerkrankung als beseitigt angesehen werden kann.

Wann ist eine Heilungsbewährung abzuwarten?

Eine Heilungsbewährung ist insbesondere nach Transplantationen innerer Organe und bösartigen Tumorerkrankungen abzuwarten.

Wie lange dauert die Heilungsbewährung

Wissenschaftliche Erkenntnisse haben gezeigt, dass Rezidive von Tumoren zu 90% in den ersten fünf Jahren nach der Tumorentfernung auftreten. Daher beträgt in der Regel die Heilungsbewährung 5 Jahre. In einigen Fällen kann sie auch nur zwei Jahre betragen. Die kürzere Heilbewährung ist z.B. bei Tumorerkrankungen im Frühstadium vorgesehen.

Was passiert nach Ablauf der Heilungsbewährung

Nach Ablauf der Heilungsbewährung erfolgt eine Überprüfung des festgestellten Grades der Behinderung (GdB) von Amts wegen. Die betroffenen Personen erhalten automatisch vom LASV ein Schreiben. In diesem sind die behandelnden Ärzte, Krankenhausbehandlungen, Kur-/Reha-Aufenthalte, sowie jede andere Änderung seit dem letzten Bescheid anzugeben. Mit diesen Angaben wird eine erneute Sachaufklärung zur Beurteilung des aktuellen Gesundheitszustandes vorgenommen. Es werden entsprechende medizinische Unterlagen und Befundberichte durch das LASV angefordert.

Wenn die Prüfung ergibt, dass kein Rezidiv aufgetreten ist, handelt es sich um eine sog. wesentliche Änderung und der GdB ist zu reduzieren. Bevor ein neuer Bescheid mit einem geringeren GdB erlassen werden kann, muss zunächst die betroffene Person angehört werden. Das bedeutet, das LASV teilt zunächst mit, welche Änderung konkret eingetreten ist und aus welchen Unterlagen sich dies ergibt. Der neu festzustellende (reduzierte) GdB wird in diesem Anhörungsschreiben nur angekündigt. Dieses Schreiben enthält eine Frist, innerhalb vorgetragen werden kann, aus welchen Gründen die angekündigte Entscheidung unzutreffend ist. Werden weitere neue medizinische Unterlagen eingereicht, werden diese erneut ausgewertet und der GdB ggf. neu festgestellt. Ergibt sich aus dem weiteren Vorbringen keine Änderung oder erfolgt gar keine Rückmeldung, so wird der entsprechende angekündigte Bescheid erlassen. Gegen den Bescheid mit dem neufestgestellten GdB kann dann innerhalb eines Monats nach Zugang Widerspruch eingelegt werden.

Neufeststellung des GdB

Wie oben bereits beschrieben, wird nach Ablauf der Heilungsbewährung die Höhe des GdB neu bewertet. Soweit kein Rezidiv feststellbar war bzw. die Behandlung Erfolg hatte, wird regelmäßig ein niedriger GdB für die Zukunft festgestellt. Der GdB wird bei einer Heilungsbewährung nie für die Vergangenheit reduziert.